Gesetzesänderung
Härtere Strafen für illegalen Handel mit geschützten Arten
Das Parlament will den illegalen Handel mit international geschützten Tieren und Pflanzen härter bestrafen. Es hat dafür das Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten verschärft.
Damit werden künftig schwere Fälle von illegalem Handel als Verbrechen behandelt. Ein schwerer Fall liegt dann vor, wenn die Täter gewerbs- oder bandenmässig handeln oder eine «grosse Anzahl» von geschützten Exemplaren betroffen ist. In der Botschaft des Bundesrats ist von Mengen wie hundert Kilogramm Elfenbein oder mehr als fünfzig Schals der Tibetantilope die Rede. Die Höchststrafe soll in diesen Fällen bis zu fünf Jahre Gefängnis betragen.
Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat dem Geschäft zugestimmt. Das Votum fiel mit 175 zu 0 Stimmen bei 18 Enthaltungen. Die Enthaltungen kamen aus den Reihen der SVP. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung.
Der Nationalrat lehnte einen Minderheitsantrag von Meret Schneider (Grüne/ZH) ab. Die Minderheit hätte gewollt, dass der Bundesrat die Einfuhr von Tieren auch dann verbieten kann, wenn die Tiere in Zusammenhang mit dem Handel auf eine Art und Weise behandelt wurden, die in der Schweiz als tierquälerisch gelten – unabhängig von ihrem Schutzstatus. Der Rat lehnte dies mit 108 zu 82 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab.
Nicht schwere, aber vorsätzlich begangene Taten sollen künftig als Vergehen statt wie bisher als Übertretung gelten. Sie können so mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Neu soll zudem eine Informationspflicht für Personen gelten, die Exemplare geschützter Arten in der Presse oder im Internet anbieten: Sie sollen nicht mehr anonym bleiben dürfen und sollen Informationen zu den angebotenen Exemplaren bereitstellen müssen.
Auch Züchter im Visier
Zuchtbetriebe sollen neu eine Bestandeskontrolle führen müssen. Ziel soll es sein, dem «Weisswaschen» wilder Exemplare in Zuchten einen Riegel zu schieben. Weiter sollen die Regeln für die Einziehung präzisiert werden. Schliesslich soll die Kompetenz des Bundes ausgedehnt werden, für gewisse Tier- und Pflanzenarten Einfuhrverbote zu erlassen.
Der Ständerat hat dem Geschäft bereits früher zugestimmt. Mit der Änderung des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCites) kommt der Bundesrat einer Forderung des Parlaments nach. Das Gesetz setzt das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Cites-Übereinkommen) um. Die Schweiz ist seit 1975 Vertragsstaat.
Das Handelsvolumen ist beträchtlich: Nach Angaben des Bundesrats gelangen im Durchschnitt jährlich rund 1,4 Millionen Pflanzen und tausend lebende Tiere, die im Cites aufgeführt sind, in die Schweiz. Hinzu kommen rund eine Million Uhrarmbänder, 60'000 Paar Schuhe und zehn Tonnen Kaviar.
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