Ein 21-Jähriger, der den Auerhahn auf einer Wiese am Feldberg nach Überzeugung des Richters im vergangenen August erschlagen hatte, soll nach Jugendstrafrecht einen einwöchige Arrest antreten und 1000 Euro an die Naturschutzorganisation Nabu zahlen. Ein 23 Jahre alter Mann erhielt wegen Verstosses gegen das Bundesnaturschutzgesetz eine Geldstrafe in Höhe von 1300 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Richter am Amtsgericht Titisee-Neustadt ging mit dem Arrest über den Antrag des Staatsanwalts hinaus. Dieser hatte für den Jüngeren eine Geldauflage von 2400 Euro gefordert. Die Verteidiger hatten für ihre Mandanten jeweils auf Freispruch plädiert. Die Tat hatte überregional Bestürzung hervorgerufen («Tierwelt online» berichtete).

Auerhühner sind als bedrohte Tierart streng geschützt und kommen im Schwarzwald nur noch in wenigen Gebieten vor. Die beiden Angeklagten äusserten zum Abschluss des Prozesses ihr Bedauern.