Im Nachbarkanton Thurgau ist die Baujagd schon seit drei Jahren verboten. Nun will Zürich nachziehen. Der Kantonsrat entschied in erster Lesung, diese umstrittene Jagdart zu verbieten. Bei der Baujagd werden Hunde in Fuchs- oder Dachsbauten geschickt, um die Wildtiere ins Freie zu treiben, dem Jäger direkt vors Gewehr (lesen Sie hier mehr dazu).

Das Verbot dieser umstrittenen Jagdart war am Montag unbestritten. Auch die Einschränkung der Bewegungsjagd wurde breit unterstützt. Die Bewegungsjagd, auch Treibjagd genannt, wird hauptsächlich eingesetzt, um den Wildschweinbestand zu dezimieren. Dabei werden die Schweine mit Lärm aufgeschreckt und den Jägern entgegengetrieben.

Leinenpflicht für Hunde
Hier soll die Baudirektion künftig die Zahl der Anlässe beschränken können. Auch bei der Zahl der Jäger, Treiber und Hunde soll die Direktion unter dem Grünen Baudirektor Martin Neukom mitreden. Gänzlich verboten wird mit dem neuen Gesetz zudem die Jagd auf bedrohte Arten wie Feldhase oder Waldschnepfe.

Damit junge Wildtiere nicht gestört werden, soll es im Frühling künftig eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und an Waldrändern geben. Eine solche Leinenpflicht kennen bereits die Kantone Aargau, Luzern und Schaffhausen.

Im neuen Jagdgesetz werden neu auch Wildruhezonen verankert. Diese Zonen können dann zeitweise von menschlichen Waldnutzern wie Bikern oder OL-Läufern nicht genutzt werden. Tun sie es trotzdem, können sie gebüsst werden. Neu kann die Baudirektion zudem eingreifen, wenn Wildtierkorridore behindert werden, etwa durch Zäune.

Wer trinkt, verliert die Zulassung
Mit dem wärmenden Kafi Lutz beim Warten auf das Wild ist für die Jägerinnen und Jäger bald Schluss: Wer jagt, soll dies nur noch in nüchternem Zustand tun dürfen. Wer angetrunken oder unter Medikamenteneinfluss auf die Pirsch geht, soll die Zulassung verlieren, entschied der Rat. Von links bis rechts waren sich die Ratsmitglieder einig, dass nur nüchterne Personen mit Gewehren hantieren dürfen.

Unter dem Strich wurden im neuen Gesetz also eine ganze Reihe tierschützerischer und ökologischer Anliegen untergebracht. «Nicht allen Jägerinnen und Jägern wird das neue Gesetz gefallen», sagte GLP-Kantonsrätin Melissa Näf (Bassersdorf). Vor allem die etwas traditionelleren unter ihnen könnten Mühe haben.

Die Mehrheit des Rates war aber der Meinung, dass das Jagdgesetz aus dem Jahr 1929 dringend an die heutige Zeit angepasst werden müsse. Das bisherige Gesetz wurde zwar mehrmals teilrevidiert, ist heute aber dennoch veraltet, vor allem beim Wildtierschutz. Die zweite Lesung mit Schlussabstimmung findet in vier Wochen statt.

Keine Ausländer als Jagdaufseher
Umstritten war jedoch die Frage, ob auch Ausländerinnen und Ausländer das Amt des Jagdaufsehers oder der Jagdaufseherin ausüben dürfen. Der Entscheid fiel mehr als knapp: 82 Parlamentarierinnen und Parlamentarier waren dafür, dass auch Ausländer mit Niederlassungsbewilligung dieses Amt ausüben dürfen. Genau gleich viele sprachen sich jedoch dagegen aus.

Den Stichentscheid gab schliesslich Ratspräsident Roman Schmid – und dieser ist Mitglied der SVP. Ausländerinnen und Ausländer können deshalb auch in Zukunft nicht Jagdaufseher werden, auch wenn sie fachlich qualifiziert wären.