Kauf, Verkauf und Zucht wilder Tiere für Auftritte in Wanderzirkussen soll bereits zwei Jahre nach der offiziellen Verkündigung des Gesetzes verboten sein. Auftritte an sich sowie Halt und Transport werden sieben Jahre nach Verkündigung illegal.

Das französische Gesetz sieht ausserdem vor, dass vor dem Kauf eines Haustieres eine Bedenkzeit von einer Woche verstreichen muss. So wolle man gegen Impulskäufe vorgehen, die ein Hauptgrund für das
Aussetzen eines Tieres seien, hiess es vom Senat. Für Aussetzen und Misshandlung von Haustieren werden künftig höhere Strafen fällig.

 

In der Schweiz sind Zirkusnummern mit Wildtieren noch immer erlaubt. Das, obwohl, hierzulande in vielen Aspekten ein schärferes Tierschutzgesetz gilt, als in anderen Ländern. Verschiedene Tierschutzorganisationen sowie die Parteien SP und die Grünen setzen im Januar diesen Jahres ein Postulat zum Verbot dieser Attraktionen im Gemeinderat durch. Dieses ist nun im Stadtrat. Es forderte eingangs ein Verbot aller Tiernummern, blitzte damit aber ab. Besonders Pferde standen dort im Mittelpunkt. Als Fluchttiere sei es für die Equiden unnatürlich und eine Qual in einer engen Zirkusmanege im Kreis laufen zu müssen. («Tierwelt» berichtete)

Besonders abgeblockt wurden die Bemühungen zum Tierschutz von den bürgerlichen Parteien. Der Vorstoss stamme aus radikalen Tierschutzkreisen, sagte der SVP-Sprecher. Bald werde wohl auch noch der Zoo verboten. Die FDP war ebenfalls der Ansicht, dass die Haltungsbedingungen im Zirkus problemlos seien. «Jedes Pferd würde lieber im Zirkus Knie dabei sein als in der freien Wildnis zu leben», sagte Elisabeth Schoch, selber Reiterin.