Der Entscheid in der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) fiel mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Laut dem Text der eingereichten parlamentarischen Initiative soll das revidierte Jagdgesetz mindestens drei Aspekte beinhalten: Erstens eine «pragmatische Regulation von Wölfen mit Stärkung des Herdenschutzes und weiteren Massnahmen für das Zusammenleben von Wolf und Mensch». Zweitens einen «wirksamen Schutz von bedrohten Tierarten» und drittens eine «Stärkung der Biodiversität, insbesondere im Zusammenhang mit Wildtierkorridoren und Wildschutzgebieten».

Die Stimmbevölkerung hatte die Revision des Jagdgesetzes am 27. September 2020 abgelehnt. Der Handlungsbedarf für ein ausgewogenes, zeitgemässes Jagdgesetz bleibe aber bestehen, begründet die Kommission ihren Vorstoss.

Dringliche Massnahmen per Verordnung
Einstimmig beschlossen hat die Kommission eine Motion, die vom Bundesrat verlangt, dass dringliche Massnahmen, die auf dem Verordnungsweg eingeführt werden können, rasch umgesetzt werden. Dabei gehe es vor allem um einen stärkeren Herdenschutz und eine flexible Lösung für den Abschuss von Wölfen in «schweren Fällen». Erste dringliche Massnahmen sollen nach dem Willen der Kommission bereits für den Alpsommer 2021 in Kraft treten.

Mit dem überarbeiteten Jagdgesetz sollte der Wolfsschutz in der Schweiz gelockert werden. Natur- und Umweltverbände ergriffen daraufhin das Referendum. 51,9 Prozent der Stimmenden lehnten das neue Jagdgesetz schliesslich ab. Mit dem Nein blieb das Gesetz von 1986 in Kraft. Damals gab es in der Schweiz keine Wölfe.