Der Temperaturanstieg der Reuss auf teils über 25 Grad in den Sommermonaten versetzte insbesondere Forellen und Äschen in Stress und veranlasste sie zur Abwanderung in kühlere Zuflüsse. Auch müsse eine erhöhte Mortalität von Äschen angenommen werden, teilte die Staatskanzlei am Montag mit. Bislang dauerte die Schonzeit von 1. Januar bis 31. Mai. Neu gilt sie bis Ende September.

Es bestehe daher dringender Handlungsbedarf zur Stärkung des Schutzes dieser Fischart. Unter anderem durch eine Anpassung der Schonzeiten. Mit der von der Regierung beschlossenen Teilrevision der Fischereiverordnung, welche Anfang 2021 in Kraft tritt, ist auch eine geringfügige Anpassung der Patentarten sowie eine Ergänzung bei den Strafbestimmung vorgesehen.