Ursprünglich waren die vorsorglichen Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Vogelgrippe bis Ende Januar befristet. Wie das Schweizer und das Liechtensteiner Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen am Mittwoch informierten, wurde die Verlängerung der Prophylaxemassnahmen notwendig, weil das Vogelgrippe-Virus vom Stamm H5N8 in allen Ländern Westeuropas immer noch weit verbreitet ist.

In vielen Ländern wie in Österreich, Ungarn, Italien und auch in Grossbritannien seien Bestände von Nutzgeflügel erkrankt, hiess es. Die Geflügelhalter müssen deshalb ihre Tiere weiterhin so füttern und tränken, dass die Futter- und Tränkestellen für Wildvögel nicht zugänglich sind. Zudem müssen Gänse- und Laufvögel vom übrigen Hausgeflügel getrennt gehalten werden.

Hausgeflügel bislang verschont
Noch wie vor bis Ende März verboten sind Märkte, Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen mit Geflügel. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen teilte weiter mit, bislang sei in der Schweiz keine Ansteckung bei Hausgeflügel festgestellt worden. Auch im Fürstentum Liechtenstein ist das Hausgeflügel von der Vogelgrippe bisher verschont geblieben.