Bereits im Mai schickte der Bundesrat die zum revidierten Jagdgesetz gehörende neue Jagdverordnung als Entwurf in die Vernehmlassung. Die Vogelschützerinnen und -schützer von BirdLife Schweiz machen nun darauf aufmerksam, dass diese «weitere Verschlechterungen für den Schutz der Vögel und der Natur» mit sich bringe, wie es in einem Eintrag auf der Website vom 5. Juni heisst.

So waren die Nester von Gebäudebrütern bisher ganzjährig vor Beschädigung und Zerstörung geschützt. So will es die Schweizer Natur- und Heimatschutzverordnung. Den Rauchschwalben, Mehlschwalben, Mauerseglern und Alpenseglern kommt dies zu Gute, denn die Zugvögel sind sehr standortreu und kehren jeden Frühling wieder zum gleichen Nest zurück. Sie sind darauf angewiesen, dieses intakt vorzufinden.

Als Lebensraum geschützt
Gemäss dem Entwurf der neuen Jagdverordnung soll dieser Schutz künftig aber nur noch während der Brutzeit gelten. BirdLife Schweiz ist darüber nicht erfreut. Trotz Lockerung in der Jagdverordnung seien die Nester unter dem Natur- und Heimatschutzgesetz zusätzlich als Lebensraum geschützt. Der Bundesrat könne diesen Schutz nicht einfach aushebeln. Darum können Schwalbennester im Winter auch weiterhin nicht einfach entfernt werden.

Zwischen den Interessen der Gebäudebesitzer und dem Schutz der Schwalben brauche es immer eine Abwägung. Wenn Nester entfernt werden können, sei Ersatz nötig. Dieses Vorgehen habe sich bewährt und «in den allermeisten Fällen wird eine für den Gebäudebesitzer und die Schwalben gute Lösung gefunden», schreibt BirdLife.

Die neue Verordnung werde für Verwirrung sorgen darüber, was jetzt gelte. Das würde laut BirdLife den Schwalbenschutz verkomplizieren.

Missraten für die Einen – fortschrittlich für die Andern
Aus diesen und anderen Gründen bezeichnen die Gegner das neue Jagdgesetz als «missraten». Für die Befürworter dagegen bringt das «fortschrittliche» Gesetz «mehr Sicherheit für Tiere, Landschaften und Menschen». Geschützte Tierarten dürfen weiterhin nicht gefährdet werden, eine Regulierung ermögliche ein «konfliktfreieres Nebeneinander aller Naturnutzer».

Das Gesetz verbessere zudem die Artenvielfalt, da die Kantone neu nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit planen müssen. Zudem werde die Sicherung der Wildtierkorridore im Gesetz verankert und Grossraubtier-Schäden nur noch dann vergütet, wenn Herdenschutzmassnahmen getroffen worden seien.