Nach heutigem Gesetz müssten Tierärztinnen und Tierärzte zuerst eine Bewilligung einholen, bevor sie ein verletztes Wildtier behandeln dürfen, heisst es in einer Mitteilung der GST vom Dienstag. Weil das Jagdgesetz im vergangenen Jahr abgelehnt wurde, sei die vorgesehene Revision der Jagdverordnung nun aber vom Tisch.

Nachdem das Parlament den Bundesrat beauftragt habe, die dringlichsten Massnahmen zum Jagdgesetz auf dem Verordnungsweg zu regeln, fordert die GST, dass ein Passus zur Erstversorgung von verletzten Wildtieren darin aufgenommen wird, wie es weiter heisst.