Die Gesetzesinitiative, die sich im Kanton St. Gallen gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere richtet, ist am 30. August 2019 für rechtsgültig erklärt worden. Sie wurde gemeinsam von Pro Natura St. Gallen-Appenzell, dem WWF St. Gallen und den St. Galler Jägern lanciert. Die Regierung hat dem Kantonsrat beantragt, der Initiative zuzustimmen.

Die vorberatende Kommission anerkenne die Anliegen der Initiative und möchte Unfälle und Tierleiden in Zäunen im Wald und auf Wiesen verhindern, heisst es in der Mitteilung der St. Galler Staatskanzlei vom Dienstag. Nach langer Diskussion empfiehlt die Kommission dem Kantonsrat, die Initiative abzulehnen. Der vorgeschlagene Gesetzestext der Initianten gehe der Mehrheit der Kommission zu weit, weil sie ein absolutes Stacheldrahtverbot und ein aufwändiges Zaunmanagement mit diversen Auflagen vorsehe, heisst es weiter.

Beratung in der Junisession
Die Kommission fordert einen Gegenvorschlag und gibt der Regierung bei der Ausarbeitung verschiedene Eckpunkte mit: Dabei handelt es sich vor allem um das Verbot von Stacheldrähten, um die Definition von permanenten Zäunen, um den Umgang mit mobilen Weidenetzen sowie um den Rückbau von ungenutzten Zäunen. Auch die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit beim Vollzug soll einfliessen.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der Junisession in erster und zweiter Lesung. Stimmt der Kantonsrat den Anträgen der vorberatenden Kommission zu, hat die Regierung innerhalb eines Jahres einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.