Die Stimmberechtigten hiessen die vom Bauernverband lancierte Verfassungsinitiative mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 69,5 Prozent (5993 zu 2631 Stimmen) gut. Die Stimmbeteiligung betrug 33,6 Prozent.      

Mit dem Beschluss der Stimmberechtigten erhält der Kanton die Verfassungskompetenz, Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Bestandesregulierung zu erlassen. In der Praxis ist damit aber keine Änderung zu erwarten, weil die Forderungen der Initiative weitgehend in der geltenden Gesetzgebung erfüllt sind und weil die Kantone keinen Spielraum für eine eigene Grossraubtierpolitik haben.      

Die Kantonsregierung schlug deswegen vor, die Forderungen mit einer Standesinitiative im Bundeshaus zu deponieren. Der Landrat sprach sich aber gegen einen Gegenvorschlag und für die Volksinitiative aus («Tierwelt Online» berichtete). Er wollte damit im Hinblick auf eine sich abzeichnende Reform der eidgenössischen Jagdgesetzgebung ein Zeichen setzen.

Im Kanton Uri hat die Sicherheitsdirektion bis jetzt zweimal einen Wolf nach Angriffen auf Schafherden zum Abschuss frei gegeben. Im Jahr 2015 war die Jagd erfolglos. Im Jahr 2016 wurde der zum Abschuss freigegebene Wolf im Gebiet Surenen erlegt («Tierwelt Online» berichtete).