Der im April gefällte Entscheid des Walliser Kantonsgerichts wurde im August veröffentlicht, aber erst die Tageszeitung «24 heures» berichtete kürzlich darüber. Der Fall geht auf September 2018 zurück, als der Walliser Staatsrat und Vorsteher des Departements für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt, Jacques Melly, eine Genehmigung zum Abschuss eines Wolfes im Val d'Anniviers erteilte.

Der Staatsrat war der Ansicht, dass die im Gesetz festgelegten Bedingungen für einen Abschuss erfüllt sind. Der WWF und Pro Natura beantragten daraufhin beim Staatsrat eine aufschiebende Wirkung, auch das Bafu beteiligte sich daran («Tierwelt online» berichtete). Alle drei waren der Ansicht, dass die Argumente des Walliser Departements nicht mit dem Bundesrecht vereinbar sind: Die Erschiessung des Wolfes, der wahrscheinlich zu einem Rudel gehöre, falle nicht in die Zuständigkeit des Kanton.

Die beiden Naturschutzorganisationen und das Bafu hielten ihre Beschwerde auch nach Ablauf der 60-tägigen Abschussfrist aufrecht. Diese wurde vom Walliser Staatsrat abgelehnt. Die Beschwerdeführer wendeten sich daraufhin an das Kantonsgericht.

Im Urteil des Kantonsgerichts, von dem die Nachrichtenagentur Keystone-SDA eine Kopie erhielt, befand das Gericht die Argumente des Kantons mehrfach für «unverständlich». Das zuständige Departement gibt an, dass es die Erwägungen des Kantonsgerichts zur Kenntnis genommen habe. Man werde diese «in der künftigen Praxis berücksichtigen».