Wenn innert vier Monaten mindestens 15 Nutztiere in geschützten Lagen im Streifgebiet eines Wolfsrudels gerissen wurden, kann der Kanton einen Regulierungsantrag beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) einreichen. Diese Voraussetzungen seien beim Wolfsrudel in der Augstbordregion erfüllt, teilte der Kanton Wallis am Mittwoch mit.

Bislang konnte der Kanton Wallis alleine über Einzelabschüsse entscheiden, sagte Peter Scheibler, Chef der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Angesichts des Rudels sei das nicht mehr möglich. Das Wallis wolle das Rudel nicht allzu schnell anwachsen lassen, damit die Schäden nicht zu gross würden, hielt Scheibler fest. Der Antrag betreffe die Jungtiere. Gemäss der Jagdverordnung könne maximal die Hälfte der Jungtiere innerhalb der Regulierungszeit abgeschossen werden.

Er gehe davon aus, dass gemäss Verordnung ein Tier geschossen werden könne, sagte Scheibler. Zum Rudel gehören mindestens drei Jungtiere. Falls sich herausstellen sollte, dass es im Wallis vier Jungwölfe gibt, könnten maximal zwei Tiere geschossen werden. Der Kanton Wallis erwartet die Antwort des BAFU bis Ende Jahr. Die Bewilligung für die Regulation des diesjährigen Nachwuchs muss bis Ende Jahr erteilt werden. Danach könnte der Abschuss bis Ende März erfolgen.

Graubünden: Abschusserlaubnis aufgehoben
Bislang wurde in der Schweiz eine Abschusserlaubnis für ein Wolfsrudel gegeben, 2015 für das Rudel im Calanda-Massiv im Kanton Graubünden. Der Kanton Graubünden hatte die Bewilligung kurz vor Weihnachten 2015 mit Zustimmung des Bundes erteilt. Weil das Rudel wegen des milden Winters aber selten in Siedlungsnähe auftauchte, konnte kein Wolf geschossen werden.

Die Abschusserlaubnis war nachträglich vom Bündner Verwaltungsgericht als nicht verhältnismässig erachtet und aufgehoben worden. Das Gericht hiess damit den Hauptpunkt einer Beschwerde der Umweltorganisation WWF gut. Die Bündner Abschussbewilligung war mit einem problematischen Verhalten – sprich zu wenig Scheu – des Wolfsrudels begründet worden. Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, das zuvor mildere Massnahmen wie Vergrämungs-Aktionen hätten versucht werden müssen.