Sie heissen Newcastle-Krankheit, Marek, Gumboro oder Infektiöse Laryngotracheitis: Es gibt vielerlei Krankheiten, die das Haushuhn befallen können. Sie können nicht nur das einzelne Tier töten, sondern für den gesamten Bestand eines Züchters das Aus bedeuten.

Bei der Newcastle-Krankheit, die auch Geflügelpest genannt wird, oder bei der Infektiösen Laryngotracheitis (ILT) zum Beispiel kennt der Schweizer Staat keinen Pardon, es herrscht bei uns eine Nulltoleranz-Politik: Während in Deutschland die Hühner gegen Newcastle und ILT geimpft werden, ist in der Schweiz das Gegenteil der Fall. Ein Impfen ist verboten – betroffene Bestände müssen vernichtet werden. Deshalb gelten auch beide Krankheiten als meldepflichtige Seuchen.

Um solch einschneidende Ereignisse zu verhindern, gilt es, einige Hygienegrundsätze konsequent umzusetzen. Die wichtigsten beschreibt das Lehrmittel «Geflügelhaltung» des Aviforums für die Wirtschaftsgeflügelzüchter. In der Hobbyhaltung sind nicht alle Massnahmen gleich umsetzbar, doch das Lehrmittel zeigt auf, wie gründlich das Infektionsrisiko bei Wirtschaftsgeflügelzüchtern reduziert wird.

Die Stallkleider bleiben im Stall
Das beginnt schon bei der Zufahrt zum Stall. Sie sollte laut Aviforum aus einer festen Unterlage bestehen. Diese ermöglicht einen sauberen Zugang zu jeder Jahreszeit und bei jeder Wetterlage. Ein Schild an jeder Stalltür macht auf die Hygienezone des Geflügelstalls aufmerksam. Der Vorraum zum Stall ist die Hygienebarriere und reduziert das Risiko, Krankheitserreger über Personen oder Materialien einzuschleppen.

Dieser Bereich wird in zwei Teile gegliedert, den Aussen- und den Hygienebereich. Im Aussenbereich werden die Strassenschuhe auf der Desinfektionsmatte deponiert und die Strassenkleider an einem Haken aufgehängt. Im Hygienebereich sind die Stallstiefel und Stallüberkleider an ihrem festen Platz. Diese Stallkleider verlassen den Stall nicht, dadurch reduziert sich das Übertragungsrisiko.

Das Händewaschen ist ein weiteres Ritual, welches zum Betreten wie auch zum Verlassen des Stalls gehört. Zudem werden regelmässig die Gerätschaften mit Desinfektionsmittel behandelt. Diese Hygienebarriere gilt nicht nur für den Stall, sondern auch für den Hühnerhof. Weiter ist darauf zu achten, dass Wildtieren und Vögeln der Zugang in den Stall und den Aussenbereich möglichst verwehrt ist, um das Einschleppen von unerwünschten Keimen zu vermeiden. Bei Wirtschaftsgeflügelzüchtern wird nur wenigen Besuchern Zugang zum Stall gewährt. Diese bekommen Schutzkleidung zur Verfügung gestellt und mit Einweg-Plastiküberziehstiefeln wird auch bei den Schuhen für Hygiene gesorgt.

Das Lehrmittel weist weiter darauf hin, dass besondere Vorsicht geboten ist, wenn gleichentags andere Geflügelbetriebe besucht werden. Genau dies könnte bei Rassegeflügelzüchtern öfter passieren. Man trifft sich bei einem Züchterkollegen, schaut die Tiere gemeinsam an der Vorbewertung an oder besucht eine Hühnerausstellung. Obwohl der Hygienebereich bei den meisten Hobbyhaltern fehlt, kann aus dem Lehrmittel für Wirtschaftsgeflügelbetriebe einiges umgesetzt werden: Nach einem Ausstellungsbesuch gilt es zum Beispiel, zuerst die Kleider und Schuhe zu wechseln. Am besten gewöhnt man sich auch daran, Stallschuhe zu tragen, um eine Übertragung mit Strassenschuhen zu verhindern.

Alles hinein – alles hinaus
Nicht nur der Halter kann Krankheiten in den Stall bringen, sondern auch neu gekaufte Hühner oder solche, die von Ausstellungen zurückkommen. Bereits bei den Transportkisten und der Einstallung beginnt hier deshalb die Kontrolle. Werden einer bestehenden Hühnerherde Tiere zugeführt, organisiert man wenn möglich am besten für alle Neuankömmlinge eine Quarantäne. Und auch nach einer Ausstellung ist es empfehlenswert, die Hühner nicht umgehend zur Herde zu gesellen, sondern für einige Tage in einem separaten Haus unter Quarantäne zu halten.

In der Wirtschaftsgeflügelzucht wird der Tierzugang noch viel strikter gehandhabt. Alle Tiere werden auf einmal angeliefert und danach werden keine weiteren Tiere mehr in die Herde aufgenommen. Gemeinsam verlassen alle Tiere gleichzeitig den Hof, damit im Anschluss eine gründliche Stallreinigung erfolgen kann. Der Stall ist mit glatten Oberflächen gebaut, damit Boden, Wände und Decken mit dem Hochdruckreiniger gewaschen und desinfiziert werden können. Mit einer Nassreinigung können über 95 Prozent der Keime weggespült werden. Ein grosser Teil der übrigen Keime wird durch Desinfektionsmittel abgetötet.

Die «Alles-hinein-und-alles-hinaus-Praxis» reduziert einen grossen Risikobereich, ist aber in der Rassegeflügelzucht nicht umsetzbar. Eine Teilnahme an Ausstellungen und ein Vergleich mit dem Zuchtstand anderer Züchter wäre nicht möglich. Obwohl an Ausstellungen nur gesunde Tiere teilnehmen sollten, ist  Vorsicht geboten. Für Veranstalter empfiehlt es sich, eine Eingangskontrolle der Tiere auf ihren Gesundheitszustand durchzuführen.

Wichtige Geflügelkrankheiten

Newcastle Disease (Geflügelpest)
Ursache:
Wird durch den Paramyxovirus verursacht.
Übertragung:
Hoch ansteckend, zwischen Tieren, über Fahrzeuge oder Betreuungspersonal oder durch Wildvögel in der Luft.
Symptome:
Legeleistung fällt auf null, schläfrige und appetitlose Tiere.
Diagnose:
Virus wird durch den Tierarzt mit Blutproben nachgewiesen.
Behandlung:
Nicht möglich, meldepflichtige Seuche in der Schweiz.

Marek’sche Krankheit
Ursache:
Wird durch den Herpesvirus verursacht.
Übertragung:
Ansteckung in den ersten Lebenstagen.
Symptome:
Infizierte Tiere zeigen im Jugend- oder Junghennenalter Lähmungserscheinungen.
Diagnose:
Tumorbildung in inneren Organen wie Eierstock, Leber oder dem Drüsenmagen.
Behandlung:
Nur durch Impfung am ersten Tag.

Infektiöse Bronchitis (IB)
Ursache:
Viruskrankheit der Atemwege und des Legetrakts.
Übertragung:
Von Tier zu Tier über die Luft.
Symptome:
Röchelnder Atem, Eier mit weichen Schalen oder Schalenmissbildungen.
Behandlung:
Vorbeugung über Impfung ist die beste Massnahme.

Ansteckender Geflügelschnupfen
Ursache:
Wird durch das Bakterium Hämophilus verursacht.
Übertragung:
Von Tier zu Tier oder über infizierten Stauf (Trinkgefäss) oder Trinkwasser sowie durch Menschen.
Symptome:
Entzündete Atemwege, Augenentzündungen und Nasenausfluss mit süssfauligem Geruch.
Diagnose
:
Nachweis des Erregers durch den Tierarzt.
Behandlung:
Antibiotika können zur Behandlung eingesetzt werden.

Infektiöse Laryngotracheitis (ILT)
Ursache:
Virusbedingte schwerwiegende Erkrankung der Luftröhre und Augen.
Übertragung:
Ist mit einer Grippe vergleichbar, überträgt sich rasend schnell.
Symptome:
Husten, Keuchen, Atemnot.
Diagnose:
Eiablage bricht ein.
Behandlung:
Impfung als Vorbeuge ist in der Schweiz verboten. Meldepflichtige Seuche.

Gumboro-Krankheit
Ursache:
Wird durch das Birnavirus verursacht. Das Virus ist von infizierten Betrieben nur schwer zu entfernen.
Übertragung:
Der Erreger ist ansteckend und verbreitet sich von Tier zu Tier oder durch infizierte Kleidung.
Symptome:
Tritt im Alter von vier bis acht Wochen auf. Tiere sind apathisch, fressen und wachsen schlecht.
Diagnose:
Organ oberhalb der Kloake ist entzündet. Blutungen in den Skelettmuskeln.
Behandlung:
Keine, Impfung der Elterntiere oder Küken ist möglich.