Als Erstes sollte man sich überlegen, wie viele Hühner man halten möchte und ob es grosse oder Zwerghühner sein sollen. Dann wählt man die Grösse des Stalles so, dass noch einige Tiere mehr darin Platz finden. Denn plötzlich wird die Hühnerschar grösser und dann sollte man gewappnet sein. Auch der Auslauf muss gross genug sein, damit man nicht bald einen «toten» Auslauf hat, auf dem kein Gras mehr wächst. 

Als Mieter erkundigt man sich zudem beim Vermieter, ob die Hühnerhaltung überhaupt erlaubt ist. Und wer auch einen Hahn als Anführer seiner Hühnerschar möchte, holt am besten das Einverständnis der Nachbarn ein, damit dessen morgendlicher Ruf nicht zu Streitigkeiten führt. Je nach Grösse des Stalles muss man sich auch bei der Gemeinde kundig machen, ob für das Aufstellen eine Baubewilligung erforderlich ist. Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann man auf die Suche nach einem geeigneten Stall gehen.

Platzverhältnisse vorgeschrieben
Im Internet und auch in der «Tierwelt» gibt es zahlreiche Anbieter von Hühnerställen in allen Grössen, den verschiedensten Materialien und Preisen. Vor allem bei sehr günstigen Angeboten lohnt es sich, genau hinzuschauen. Noch besser und eigentlich Pflicht ist es, diese vor Ort einer genauen Prüfung zu unterziehen. Ist die Bauweise stabil genug? Das Material witterungsfest? Trägt das Dach auch eine etwas grössere Schneelast? Ist der Stall gesetzeskonform? Nach Gesetz dürfen pro Quadratmeter sieben Hühner unter und sechs Hühner über zwei Kilogramm Körpergewicht gehalten werden. Das ist aber für eine Hobbyhaltung viel zu viel, weshalb man mit höchstens vier Hühnern pro Quadratmeter rechnen sollte. 

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Im Stall müssen den Hühnern zwei Sitzgelegenheiten auf mindestens zwei verschiedenen Höhen zur Verfügung stehen, wobei diese mindestens 15 Zentimeter von der Wand weg angebracht werden müssen. Eine allfällige zweite Sitzgelegenheit muss mindestens 30 Zentimeter Abstand zur ersten Stange aufweisen. Pro Tier muss auf der Sitzstange mindestens 14 Zentimeter Platz zur Verfügung stehen. Auch muss für Tiere, die weniger als zwei Kilo wiegen, über und unter der Sitzstange mindestens 40 Zentimeter Platz eigerechnet werden, für Hühner über zwei Kilo Körpergewicht je 50 Zentimeter. Diese Masse erfüllen kleine Ställe oft nicht, womit man bei einer Klage mit einer Verzeigung rechnen muss. Das Gesetz schreibt ausserdem pro fünf Hennen mindestens ein Legenest vor.

Hühner frieren in der Regel nicht und ertragen problemlos auch Minusgrade. Isolierte Häuser sind wahre Milbenparadiese. Sind die Milben erst mal in der Isolation, bringt man sie nie mehr weg. Selbst Mäuse können sich hier einnisten. Das Hühnerhaus sollte deshalb nicht isoliert sein. Vielmehr ist darauf zu achten, dass wenige Ritzen vorhanden sind, worin sich die roten Vogelmilben tagsüber zurückziehen. Wichtig ist auch eine genügende Luftzirkulation im Haus. Hitze und vor allem Durchzug und Feuchtigkeit sind viel schlimmer für die Hühner als trockene Kälte. Ritzen verklebt man mit Silikon oder Ähnlichem.

Stallbewohner sofort melden
Im Handel werden auch Hühnerställe aus Kunststoff angeboten, die leicht zu reinigen sind und kaum Ritzen aufweisen. Aber Achtung: Diese sind oft viel zu klein und genügen den gesetzlichen Anforderungen meistens nicht. Und obwohl ein Anbieter von Geflügelställen von Gesetzes wegen verpflichtet wäre, Käufer schriftlich über die gesetzlichen Anforderungen zu orientieren, tun sie das oft nicht, sodass unkundige Käufer oft einen Stall erwerben, der den Gesetzen nicht genügt. 

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Wer sicher sein will, der wählt einen Anbieter aus der Liste von Kleintiere Schweiz aus. Deren Hühnerhäuser sind garantiert gesetzeskonform, weil sie vom Verband geprüft wurden. Die Liste sowie ein Merkblatt über die gesetzlichen Anforderungen sind auf der Website von Kleintiere Schweiz aufgeschaltet: www.kleintiere-schweiz.ch. 

Mit etwas handwerklichem Geschick kann ein Hühnerstall auch selbst gebaut werden. Auch in diesem Fall ist es wichtig, sich zuerst über die gesetzlichen Anforderungen kundig zu machen. Vielleicht kennt man einen Rassegeflügelzüchter, bei dem man sich Ideen für den Stallbau holen und von dessen Erfahrungen man profitieren könnte. Oder man schaut, ob es in der Umgebung einen Kleintierzüchterverein gibt, bei dessen Geflügelobmann oder -frau man nachfragen könnte.

Sobald die ersten Tiere einquartiert wurden, müssen sie beim kantonalen Veterinäramt registriert werden. Das ist seit 2010 Pflicht und dient dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zur Überwachung und Bekämpfung von Tierseuchen sowie der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln tierischer Herkunft.

Es gilt also einiges zu beachten, wenn man Hühnerhalter werden möchte. Je mehr Informationen man sich einholt, bevor der Stall steht und bevölkert wird, je kleiner ist die Gefahr, dass man sein Handeln später bereut. Ein gutes Hühnerhaus hält ein Leben lang. Es darf deshalb auch etwas mehr kosten. Wer bereit ist, etwas mehr Geld auszugeben, und dafür viel Qualität erhält, bleibt vor Enttäuschungen eher bewahrt.