Im Brutapparat schlüpfen die Küken bei fast 38 Grad Wärme aus dem Ei. Deshalb sollte die Temperatur auch im Stall annähernd so warm sein. Es empfiehlt sich, in der ersten Lebenswoche für eine Temperatur von 32 Grad Celsius zu sorgen, wobei die Temperatur auf der Kopfhöhe der Küken gemessen wird. Genauso wichtig wie die Temperatur ist aber, dass Zugluft vermieden wird, damit die flauschigen Küken sich wohlfühlen.

Um den Bibeli eine optimale Temperatur zu gewährleisten, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Kükenaufzuchtbox ist rund 1 Meter breit und 50 Zentimeter tief. Die Temperatur kann stufenlos eingestellt werden. Dank der eingebauten Kotschublade ist es einfach, die Box hygienisch zu halten. In der Vorderfront sorgt eine Plexiglasscheibe für genügend Tageslicht. Darüber lässt sich erst noch die Frischluftzufuhr regulieren. Eine solche Aufzuchtbox ist allerdings nicht gerade günstig. Es muss mit Anschaffungskosten von gegen 300 Franken gerechnet werden.

Wer seinen leeren Hühnerstall für die Kükenaufzucht nutzt, der kann aber auch mit einer fünfzig Franken günstigen Wärmeplatte auskommen. Diese erzeugt genügend Wärme für die jungen Tiere. Auch eine Wärmelampe ist ein geeignetes Mittel. Die Küken gehen unter die Lampe, wenn sie Wärme brauchen, und entfernen sich wieder, wenn es ihnen zu warm wird. Es gibt zwei unterschiedliche Glühbirneneinsätze, wobei allerdings nur einer geeignet ist. Die weissen Dunkelstrahler heizen nur auf, geben aber kein Licht ab. Somit sind die Küken nicht 24 Stunden dem Licht ausgesetzt. Anders bei einem Infrarotstrahler, dort herrscht für die Küken ständiger Tag. Das viele Licht führt zu einem schnelleren Wachstum, ist aber vom Gesetzgeber untersagt, weil die Küken keine Ruhephase haben.

Die Temperatur ist laufend dem Alter der Küken anzupassen. Bereits in der zweiten Lebenswoche genügen 28 bis 30 Grad; mit jeder Woche kann die Temperatur um ungefähr 2 Grad gesenkt werden. Nach einem Monat kann bei genügend hoher Aussentemperatur die Heizquelle im Stall tagsüber bereits ausgeschaltet werden. Ob es den Küken gefällt, kann an ihrem Verhalten abgelesen werden. Ein behaglich-wohliges leises Piepsen zeigt, dass es den kleinen Bibeli gefällt, drängen sie sich in eine Ecke, haben sie kalt oder spüren die Zugluft.

Kampf gegen die Kokzidiosen
Nach acht Wochen wiegen die Küken bis zum 20-Fachen ihres Anfangsgewichts. Die Knochen als Träger des ganzen Körpers und die Muskeln entwickeln sich nur mit ausgewogenem Futter richtig. Im Handel gibt es dafür ein Kükenfutter, welches in mehliger Form oder als Granulat zu kaufen ist. Der Preis für granuliertes Futter ist höher, weil wegen eines zusätzlichen Arbeitsschrittes die Herstellungskosten höher liegen. Trotzdem sprechen die Vorteile für Granulat. Die Küken bevorzugen aus natürlicher Veranlagung gekörntes Futter. Zudem können die Küken beim Granulat nicht herauspicken, was ihnen am besten schmeckt. Ein positiver Nebeneffekt ist der geringere Futterverschleiss, wie die Erfahrung von Züchtern zeigt.

Noch wichtiger als die Ernährung ist die Kokzidiosenbekämpfung. Diese Darmerkrankung führt bei den Küken zu wässrigem Durchfall, starkem Gewichtsverlust und meist zum Tod der Tiere. Es gibt zur Bekämpfung zwei Varianten. Die Tiere können mit einem Futter ernährt werden, welches den Zusatz  «Kokzidiostatika» enthält. In der Wirtschaftsgeflügelzucht hingegen wird jeder Bestand geimpft und so noch besser vor der Erkrankung geschützt. Diese Praxis hat sich in den letzten Jahren auch bei den Rassegeflügelzüchtern zunehmend verbreitet. Der Impfstoff kann einfach in den ersten Lebenstagen über das Wasser verabreicht werden. Die einzige Schwierigkeit ist, eine Impfdosis für weniger als 500 oder 1000 Tiere zu bekommen. Organisiert man sich jedoch im Verein, sollte einer Impfung der Küken gegen Kokzidiose nichts im Weg stehen.

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Mit genügend Platz am Futtertrog haben alle Küken etwas zu
picken.

Bild: Fabian Schenkel

Genug Platz am Futtertrog
Obwohl Grünfutter in getrockneter Form bereits im Fertigfutter enthalten ist, nehmen die Küken gerne auch frisches Grün zu sich. Sie lieben junges Gras, Löwenzahn oder Brennnesseln. Die Bibeli können auch mit Rüebli gefüttert werden. So zeigen sie später ein intensiv gefärbtes Federkleid. Nur wenn sie es bereits als Küken lernen, fressen Hühner auch später, als erwachsene Tiere, Rüebli. Am besten wird das Gemüse für die Küken fein gerieben oder mit der Knoblauchpresse zerdrückt. Damit der Stall sauber gehalten werden kann, wird das Grünfutter auf einem Brettchen verabreicht. Die zusätzliche Füt­terung von Grünzeug beschäftigt die jungen Tiere und sorgt für Abwechslung und Be­schäftigung, was auch das Federpicken verhindern kann.

Der Autor Wolfgang Palleske schreibt im Buch über die künstliche Aufzucht von Hühnern, dass bereits den Küken Sand oder feiner Muschelkalk zur Verfügung gestellt werden sollte. Die feinen Steinchen helfen, die Nahrung im Muskelmagen der Küken zu zerkleinern und sorgen somit für eine problemlose Verdauung.

Das Futter allein ist allerdings noch nicht alles. Die Küken brauchen dazu auch ein passendes Futtergeschirr. Meist bekommen sie ein längliches Futtergeschirr. Damit am Trog genügend Platz vorhanden ist, sollte für jedes Tier mit einem Fressplatz von mindestens 3 Zentimetern gerechnet werden. An einem Rundautomaten reichen auch 2 Zentimeter Platz pro Tier. Um den Fressplatz hygienisch zu halten, sollten die Küken nicht in den Futter- oder Wassertrog hüpfen können, damit keine Einstreu ins Wasser gerät und dieses so verunreinigt. Deshalb werden die Geschirre meist auf ein leicht erhöhtes Brettchen gestellt. Wenn die Küken grösser werden, wird dieses regelmässig ein wenig angehoben. Mit dieser einfachen Massnahme ist es für den Halter einfacher, den Futterplatz sauber und die Küken gesund zu halten.

Platzbedarf der Küken bis zur 10. Lebenswoche

Futter- und Wasserplatz pro Küken
Längstränke: 1 Zentimeter
Rundtränke: 1 Zentimeter
Fressplatz: 3 Zentimeter
Rundautomat: 2 Zentimeter

Stallfläche
14 Küken pro Quadratmeter

Transportkiste für Küken
21 Quadratzentimeter pro Tier mit einer Höhe von 10 Zentimeter

(Nach Tierschutzgesetz)