Das Jahr 2020 wird als ein ganz besonderes in die Geschichte eingehen. Grund ist die Corona-Pandemie. Das Virus, das bereits seit Beginn des Jahres die ganze Welt in Atem hält, lehrte uns alle, Solidarität und Hilfsbereitschaft vermehrt zu üben und zu schätzen. Mangels Angeboten von kulturellen und sportlichen Anlässen wurde es um viele Menschen still.  Kaninchenzüchter schätzen es, sich während dieser Zeit mit ihren munteren Lieblingen beschäftigen zu können. Nur zu gerne hätten sie ihre schönsten Tiere an verschiedenen Ausstellungen präsentiert. 

Viele von ihnen hegten grosse Hoffnung, an der Schweizerischen Rammlerschau in Thun 2021 – die nun auf den 18. bis 20. Februar 2022 verschoben wurde – den Champion ihrer Rasse zu stellen. Doch es blieb bei der Vorfreude. Trotzdem erhalten die Züchter nun bei verschiedenen Tischbewertungen und auch bei einigen wenigen Ausstellungen Aufschluss über die Güte des Exterieurs ihrer Tiere. 

Bei diesen Anlässen peilt jeder Züchter mit seinen Tieren hohe Punktzahlen an. Eine ideale Voraussetzung dazu stellt die seriöse Vorbereitung der Kaninchen vor ihrem Auftritt auf dem Bewertungstisch dar. Wer die Tiere nur aus dem Stall nimmt und im Transportbehälter zum Ausstellungslokal bringt, dürfte vielfach negative Überraschungen erleben. Punkteabzüge wegen Sticheln, nicht geschnittenen Krallen oder Über- und Unterschreitungen des Idealgewichts wären jedenfalls vermeidbar. Das Schaufertigmachen steht am Ende eines langen Prozesses, der schon mit der Pflege der Tiere nach der Geburt seinen Anfang nahm. Auf die Schnelle lassen sich Versäumnisse jedenfalls nicht nachholen.  

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Auf die Geschlechtsorgane achten
So müssen sich die Kaninchen an den Menschen gewöhnen, was nur möglich ist, wenn er sich häufig mit ihnen beschäftigt. Weist ein Tier schmutzige Läufe auf, können diese nicht kurz vor dem Einliefern sauber gemacht werden. Es ist also wichtig, die Langohren rechtzeitig auf ihre Bewertungsauftritte vorzubereiten. 

Bevor die Kaninchen in die Transportkiste kommen, gilt es verschiedene Überprüfungen vorzunehmen. So sollen das Gewicht bestimmt und die Ohrenlänge gemessen werden. Die Ohrmuscheln sind zu kontrollieren und im Bedarfsfalle zu reinigen. Wichtig ist es, die Ohrenmarke zu prüfen. Sie darf weder fest- noch eingewachsen sein. Gleichzeitig kann mit einem wasserfesten schwarzen Filzstift die zugeteilte (Boxen)Nummer ins linke Ohr geschrieben werden.

Es empfiehlt sich, auch ein Augenmerk auf die Ohrränder zu richten und die Laufsohlen auf Sauberkeit und Behaarung zu prüfen. Beim Schneiden der Krallen (fünf an den Vorder- und vier an den Hinterläufen) werden deren Spitzen entfernt. Es ist empfehlenswert, vor jedem Einliefern zu weiteren Bewertungen diese nochmals zu kontrollieren und nötigenfalls nachzuschneiden. 

Im Weiteren müssen die Geschlechtsecken kontrolliert werden. Übel riechende Ablagerungen von Drüsensekreten können mit einem feuchten Tuch oder mithilfe eines Wattestäbchens einfach entfernt werden. Auch die Geschlechtsorgane bedürfen einer Überprüfung. Kaninchen mit entzündeten Geschlechtsteilen oder Geschlechtskrankheiten werden von der Bewertung ausgeschlossen. Bei Rammlern ist speziell auf Hängehoden und fehlende Hodensäcke zu achten. Feuchte Stellen oder gar Verfilzungen im Genitalbereich, der Blume oder der Innenseite der Hinterläufe könnten auf einen Spaltpenis hindeuten.

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Unerwünschtes Schaufertigmachen
Oft vergessen wird die Kontrolle der Zahnstellung. Wichtig ist auch die Überprüfung der Blume auf deren Länge und Stellung. Das Fell will auf Haarung, lose Fellhaut, Wamme, kahle Stellen oder Parasiten (Milben) kontrolliert werden. Die Aufmerksamkeit soll aber auch auf die Farbe, den Glanz, die Zeichnungsmerkmale, die Augenfarbe, die Laufstellung, die Rückenlinie und die Beckenknochen gerichtet sein. Zudem muss nach Sticheln oder gar Büscheln gesucht werden. Diese weissen oder andersfarbigen Stichelhaare dürfen vom Züchter entfernt werden. Korrektes Schaufertigmachen erfordert einen gewissen Zeitaufwand. Einige Kontrollen können aber bereits Tage vor dem Einliefern durchgeführt werden, sodass weder für die Tiere noch den Züchter Stress entsteht. 

Jede vorgenommene Veränderung am Tier, die dessen Aussehen verändert oder der Täuschung der Experten gilt, ist unerwünscht. Dazu zählen das Schneiden und Rupfen des Felles bei Farb- oder Zeichnungsfehlern, ebenso auch bei Wammen oder deren Ansatz. Werden solche Machenschaften bemerkt, so bewertet der Experte, wie wenn die Korrektur nicht ausgeführt worden wäre. Für ihn ist also der entfernte farbige Punkt noch vorhanden, was in der Position 8 zu einem Abzug von mindestens einem Punkt führt. An Ausstellungen sollen ja nicht die «Friseurkünste» eines Züchters, sondern die wahre äussere Erscheinung eines jeden einzelnen Tieres bewertet werden.  

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Verschiedentlich stellen die Experten bei den Bewertungen auch Manipulationen fest. So versuchen sich einzelne Züchter als Malkünstler, indem sie Krallen und / oder Fell färben. Solche Machenschaften sind unfair gegenüber den Experten, die damit getäuscht werden sollen. Es handelt sich zudem um eine wenig kollegiale Handlung gegenüber den andern Ausstellern, versucht sich doch der Fehlbare auf verbotene Art Vorteile zu verschaffen. Sollten solch manipulierte Tiere gar den Besitzer wechseln, werden dem Käufer unliebsame Folgen nicht erspart bleiben. 

Wer sich zu einer Manipulation hinreissen lässt und dabei ertappt wird, muss sich vor dem Verbandsgericht verantworten. Ein Verhalten, das sich keinesfalls lohnt, wird es doch meist mit einer längeren Ausstellungssperre bestraft. Das Schaufertigmachen kann somit auch als Charaktersache bezeichnet werden. Züchter, die ein gutes Verhältnis mit ihren Kolleginnen und Kollegen pflegen wollen, verzichten jedenfalls auf verbotene Machenschaften und präsentieren ihre Tiere – im erlaubten Masse vorbereitet  – auf dem Bewertungstisch.