Wie der Schweizer Tierschutz STS mitteilt, gebe es zur Zeit keine Hinweise darauf, dass Haustiere, also Heim- und Nutztiere, bei der Übertragung von SARS-CoV-2 eine wesentliche Rolle spielen (lesen Sie hier mehr dazu). Nach aktuellem Wissensstand stellen sie keine Infektionsquelle für Menschen dar. Der STS informiert über einige Punkte zum Tierschutz:

  • Hunde dürfen deshalb auch weiterhin spazierengeführt werden. Befinden sich Haustiere in einem Haushalt, in dem sich an Coronavirus erkrankte Personen aufhalten, gilt es zu beachten: Der direkte Tierkontakt sollte möglichst vermieden werden und die Betreuung der Tiere soll durch von gesunden Personen übernommen werden. Beim Spaziergang mit dem Hund soll dieser angeleint werden. Auch hält man den Spaziergang am besten möglichst kurz. Hunde und Katzen aus einem Quarantänehaushalt müssen nicht speziell gebadet oder desinfiziert werden.
  • Futter für Tiere gehört zum Grundbedarf. Fachgeschäfte für Tiernahrung dürfen zurzeit geöffnet bleiben. Ebenfalls gehören Tierarztpraxen als Betriebe im Bereich Gesundheitswesen zur Grundversorgung und müssen nicht geschlossen werden.
  • Einzelne Tierheime sind für die Oeffentlichkeit geschlossen, das heisst, Tieradoptionen und Kennenlern-Termine für Tierheimschützlinge sind nicht möglich. Andere Tierheime erlauben zur Zeit weiterhin Besuche, viele allerdings nur nach vorgängiger Terminvereinbarung für Einzelpersonen, nicht für Gruppen. Hier gilt es, sich telefonisch oder online vor einem geplanten Tierheimbesuch über die geltenden Regeln oder Restriktionen zu informieren.

Wie der STS weiter mitteilt, sei man auch in ungewohnten und schwierigen Zeiten erreichbar. Sowohl die Geschäftsstelle in Basel wie auch die Fach- und Beratungsstellen des STS seien – unter Einhaltung der behördlichen Massnahmen und Wahrung der grösstmöglichen Sicherheit für die Mitarbeitenden – weiterhin im Einsatz.