Die Stiftung Tier im Recht (Tir) hat die im Jahr 2020 landesweit gemeldeten Straffälle analysiert, die den Tierschutz betrafen: Mit 1919 erledigten Verfahren war zwar ein leichter Rückgang der Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 Prozent zu verzeichnen.

Angesichts der Millionen in der Schweiz gehaltenen und genutzten Tiere müsse allerdings von einer hohen Dunkelziffer nicht geahndeter Tierschutzdelikte ausgegangen werden, hielt Bianca Körner fest. Sie verwies darauf, dass 2020 bei rund 1,7 Millionen Katzen nur 168 diese Vierbeiner betreffende Strafentscheide gefällt worden seien.

Die meisten Fälle betrafen Heimtiere (53 Prozent). In Bezug auf die Tierarten waren zumeist Hunde (754 Fälle) und Rinder (324 Fälle) betroffen. Fälle, die wildlebende Tiere betrafen, nahmen um fast 20 Prozent zu, was vor allem auf die Fallzahlen im Bereich Fische zurückzuführen ist.

Stiftung: Strafen fallen zu tief aus

Tierschutzverstösse würden oft bagatellisiert, sagte Sibel Konyo. Dies zeige sich etwa bei der Entwicklung der ausgesprochenen unbedingten Geldstrafen: 2020 lag der kantonale Durchschnitt bei 55 Tagessätzen (2019: 61), der Median bei 35 Tagessätzen (2019: 50).

Der mögliche Strafrahmen werde bei den Verfahren kaum ausgenutzt, kritisierte Konyo. Zudem fielen die Strafen auch dann tief aus, wenn eine Person gleich mehrere Tiere quäle oder ein Tier mehrmals schlage.

Als problematisch stuft die Stiftung des Weiteren ein, dass die Fallzahlen grundsätzlich stagnierten und die Justiz Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Tierquälerei und übrigen Widerhandlungen im Tierschutzgesetz bekunde.

In der Anwendung strafrechtlicher Grundsätze, wie etwa der Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit, bestünden mitunter «erschreckende» Defizite, heisst es in den Unterlagen zur jährlichen Studie, die zum 17. Mal erstellt wurde.

Ressourcen und Sensibilisierung

Kantone, die spezielle Vollzugsstrukturen und Fachstellen im Tierschutzvollzug geschaffen haben, schnitten in der Tir-Analyse besser ab als andere, wie Bianca Körner ausführte. Diese würden über mehr personelle Ressourcen verfügen und seien entsprechend sensibilisiert. Unter anderem in den Kantonen Aargau, Bern, Solothurn oder Zürich befassen sich spezielle Abteilungen bei der Kantonspolizei mit dem Tierschutz.

Die Stiftung fordert deshalb, dass alle Kantone «griffige Strukturen» schaffen. Es brauche Fachkompetenz und Ausbildung, damit allfälligen Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung konsequent nachgegangen werden könne.

In absoluten Zahlen wurden im letzten Jahr die meisten Tierschutzstrafentscheide in den Kantonen Zürich (320), Bern (267) und Aargau (210) gefällt. Mit 2,06 Fällen auf 10'000 Einwohnende liegt der Kanton Zürich in relativer Hinsicht allerdings unter dem kantonalen Durchschnitt von 2,64 Fällen, wie es in der Mitteilung heisst. Mit 3,03 Fällen liegt der Kanton Aargau hingegen darüber.