Über die genauen Ursprünge der Corona-Pandemie rätseln Forscher seit Monaten. Untersuchungen legen aber nahe, dass das Virus Sars-Cov2 ursprünglich von einer asiatischen Fledermausart stammt. Von dort, so die Vermutung, gelangte es in Schuppentiere und sprang schliesslich auf einem chinesischen Wildtiermarkt auf den Menschen über («Tierwelt online» berichtete).

Fledermäuse als Corona-Träger – diese Kurzversion sorgt denn auch für besorgte Anrufe bei der Stiftung Fledermausschutz. «Es gibt immer wieder Leute, die wissen wollen, ob sie denn nun Angst haben müssten vor unseren einheimischen Fledermäusen», sagt Hubert Krättli, der Geschäftsführer der Stiftung. Krättli kann die Anrufer beruhigen: Laut dem Virologen Cornel Fraefel von der Universität Zürich gibt es keine Hinweise darauf, dass Sars-Cov2 in einheimischen Fledermäusen vorkommt. Zudem hat bei uns ja kaum jemand jemals direkten Kontakt zu einer Fledermaus.

Ansteckungsgefahr ist klein, aber vorhanden
Es sei denn, er oder sie arbeite in einer der rund 50 Fledermaus-Notpflegestationen, welche die Stiftung Fledermausschutz in den letzten Jahren schweizweit aufgebaut hat. Freiwillige, ausgebildete Helferinnen und Helfer päppeln – oft bei sich zu Hause – unterkühlte, verletzte oder abgemagerte Fledermäuse auf und entlassen sie dann wieder in die Freiheit.

Aufgrund einer Empfehlung der Europäischen Vereinigung der Zoo- und Wildtierveterinäre habe man für die Fledermauspflege zusätzliche Sicherheitsmassnahmen getroffen, erklärt Krättli. Nicht aus Angst, dass eine Fledermaus einen Menschen gefährden könnte – sondern umgekehrt: «Es besteht die Gefahr, dass wir unsere einheimischen Fledermäuse mit dem Virus infizieren und im schlimmsten Fall ein Massensterben unter den Tieren auslösen», sagt Krättli. Die Wahrscheinlichkeit, dass so etwas passiere, sei zwar sehr gering, «aber ganz auszuschliessen ist es nicht».

Die Stiftung hat deshalb für Fledermaus-Pflegerinnen und -Pfleger folgende Massnahmen angeordnet:

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  • Kranke oder erkältete Personen dürfen keine Fledermäuse in Not pflegen
  • Ist im Umfeld der Pflegeperson jemand an Covid-19 erkrankt, darf sie keine Fledermäuse pflegen.
  • Vor und nach der Pflege müssen (wie bisher) die Hände ausgiebig mit Seife gewaschen werden.
  • Pflegebedürftige Fledermäuse dürfen (wie bisher) nur mit Handschuhen angefasst werden. Diese sind nach Gebrauch jeweils zu waschen.
  • Unnötiger Kontakt zu einer Fledermaus, welcher über die notwendigen Pflegemassnahmen hinausgeht, ist zu vermeiden
  • Pflegebedürftige Fledermäuse dürfen nicht in Wohnräumen gepflegt werden.

Und wie steht es mit Privatpersonen, die eine verletzte Fledermaus finden? Sollen sie sie überhaupt noch behändigen und in eine Pflegestation bringen? Krättli bejaht. Wichtig sei aber, niemals eine Fledermaus mit blossen Händen anzufassen. Nicht nur jetzt um die Fledermäuse vor dem Coronavirus zu schützen. «Fledermäuse haben scharfe Zähne und sie können wie andere Wildtiere Krankheiten übertragen, in seltenen Fällen können sie Tollwutviren tragen.»

Tatsächlich aber seien diesen Februar und März gegenüber dem Vorjahr nur wenige Fledermäuse auf den Notpflegestationen abgegeben worden, sagt Krättli. «Aber ob das am kühlen Wetter liegt, oder daran, dass die Menschen Angst haben, einer Fledermaus zu nahe zu kommen, oder ob sie einfach weniger rausgehen – das wissen wir nicht.» Viele Funde gebe es in dieser Jahreszeit aber sowieso nicht. «Die Findlings-Hochsaison», sagt Krättli, «beginnt jeweils Mitte Mai und dauert bis Ende Juli.»

www.fledermausschutz.ch