Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hebt die strengsten Massnahmen auf Sonntagmitternacht (per 27. Dezember, 00.00 Uhr) auf, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst. Der Transport von Eiern oder Geflügel sei wieder ohne Vorbehalt möglich.

Die Einschränkungen galten rund zehn Kilometer um den Seuchenbetrieb. Sie betrafen Gemeinden in den Kantonen Zürich, Aargau und Schaffhausen.

Keine Vogelgrippe-Etwarnung in den umliegenden Ländern

In den umliegenden Ländern breitet sich die Vogelgrippe laut BLV allerdings weiter aus. Migrierende Wildvögel können sie demnach jederzeit wieder in die Schweiz einschleppen. Aus diesem Grund bleiben die zusätzlichen vorbeugenden Massnahmen bestehen. Sie gelten für die Uferstreifen im Abstand von einem beziehungsweise drei Kilometern entlang der grossen Gewässer des Mittellandes.

In diesen sogenannten Kontroll- und Beobachtungsgebieten dürfen Hühner, Gänse oder anderes Hausgeflügel nur noch unter Auflagen ins Freie. Damit werde der Kontakt mit Wildvögeln und damit die Übertragung der Seuche vermieden, so das BLV. Gänse oder Laufvögel seien zudem von Hühnern getrennt zu halten.