Nationalrat will Importverbot für Quälpelze
«Jede industrielle Pelztierhaltung ist Tierquälerei»
Der Nationalrat will ein Verbot des Imports von Pelzen aus tierquälerischer Produktion. Er hat am Montag eine entsprechende Motion des Berner SP-Nationalrats Matthias Aebischer angenommen.
Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 144 zu 31 Stimmen bei neun Enthaltungen. Die schlechten Bedingungen auf Pelzfarmen im Ausland seien allgemein bekannt, sagte Aebischer in der Debatte. Dennoch würden diese Pelze in der Schweiz immer noch gekauft, weil die Deklaration mangelhaft sei. Es brauche daher ein Einfuhrverbot.
Bundesrat Alain Berset wandte ein, der Bund bemühe sich schon heute, die Situation bei der Pelzdeklaration zu verbessern. Durch ein Verbot drohe, ein illegaler Markt zu entstehen. Der Schweizer Tierschutz STS kontert in einer Stellungnahme: Nicht zu rechtfertigen sind solche Qualimporte durch den Verweis auf eine schlecht funktionierende Deklarationspflicht, auf eventuelle Unvereinbarkeit mit Handelsverträgen (WTO) und Freihandelsabkommen und schon gar nicht durch mögliche Vollzugsprobleme, die - wie der Bundesrat befürchtet - äusserst aufwendige Kontrollen vor Ort notwendig machen würden.
Jede Pelztierhaltung ist Tierquälerei
Dazu ist zu sagen: Es gibt keine tierschutzkonforme Form der Pelztier-Fallenjagd. Und es gibt keinen Pelz aus artgerechter Haltung. Jede Pelztierhaltung im industriellen Massstab ist Tierquälerei. Wo Wildtiere ein kurzes Leben in engsten Drahtgitterkäfigen verbringen, um dann vielfach auf brutalste Weise getötet zu werden - wenn sie denn wirklich tot sind, wenn man ihnen das Fell über die Ohren zieht - dürften sich Kontrollen vor Ort erübrigen.
Dennoch, so heisst es weiter — es ist ein äusserst erfreuliches Votum des Nationalrates für den Tierschutz und gegen den Import von Tierqualprodukten. Und es ist ein deutliches Signal an den Ständerat, dass, gerade für ein Land, das sich gerne als Vorreiter in Sachen Tierschutz sieht, der Import solcher Produkte ethisch und moralisch nicht weiter zu rechtfertigen ist.
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