Pelz
Bundesrat verschärft Vorschriften für die Pelzdeklaration
Konsumentinnen und Konsumenten sollen beim Kauf von Pelz eine gezielte Wahl treffen können. Ab 1. April 2020 werden die Vorschriften für die Pelzdeklaration verschäft.
Pelze von Tieren müssen neu als «Echtpelz» gekennzeichnet werden, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt. Das soll es der Kundschaft ermöglichen, auf einen Blick zwischen Kunst- und Echtpelz zu unterscheiden. Auch Produktionsarten, die nicht dem Schweizer Tierschutz- oder Jagdgesetz entsprechen, müssen vermerkt werden. Dazu gehören etwa die Fallenjagd oder Käfighaltung mit Gitterböden.
Wenn es nicht möglich ist, zuverlässige Informationen über die Gewinnungsart der Pelze und Pelzprodukte zu erhalten, muss die Deklaration «Gewinnungsart unbekannt – kann aus einer in der Schweiz nicht zugelassenen Haltungs- oder Jagdform stammen» angegeben werden. Das Gleiche gilt, wenn sich die Herkunft des Pelzes nicht eruieren lässt.
Die Pelzdeklarationsverordnung ist seit 2013 in Kraft. Kontrollen des Bundes hatten jedoch grosse Mängel zu Tage gefördert («Tierwelt online» berichtete). Bei über 70 Prozent der Kontrollen wurden Mängel festgestellt. Daraufhin leitete der Bundesrat die Änderung der Pelzdeklarationsverordnung ein.
Der Schweizer Tierschutz (STS) begrüsste in der Vernehmlassung zwar die Pflicht zur klaren Deklaration von Echtpelz. Die Hinweise «Herkunft unbekannt» und «Gewinnungsart unbekannt» bedeuten nach Ansicht des STS aber eine massive Aufweichung der Deklarationspflicht. Die Organisation forderte jedoch vergebens ein Verbot solcher Produkte.
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