Neun von zehn Geschäften halten sich laut der Schweizer Liga gegen Tierversuche und die Rechte des Tieres nicht an die
Pelzdeklarationsverordnung.

Damit sei die Umsetzung mehr als drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung noch immer nicht gelungen. Seit dem 1. März 2013 müssen in der Schweiz alle Läden, die Pelze verkaufen, auf dem Produkt den Namen der Tierart, das Herkunftsland des Fells sowie die Art der Haltung oder die Fangmethode angeben. Der Bundesrat bezweckte mit dieser Verordnung eine Sensibilisierung der Konsumenten und in der Folge einen Rückgang der Pelzimporte.

Zahlreiche Kontrollen
Die Schweizer Liga gegen Tierversuche und die Rechte des Tieres (LSCV) hat laut einer Mitteilung vom Montag vom 25. September bis 24. November 2017 in den Kantonen Genf, Waadt, Neuenburg, Freiburg und Bern 71 Läden kontrolliert. 64 Läden respektive 90 Prozent hielten sich laut LSCV nicht an die gesetzlichen Vorschriften.

Damit sei mehr als drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung deren Umsetzung noch immer nicht gelungen, kritisiert die Liga. Die vom Bund durchgeführten Kontrollen seien teuer, aber wirkungslos.