Gentechnisch veränderte Pflanzen
EU lockert Gentechnik-Regeln: Welche Konsequenzen hat das für die Schweiz?
Die Europäische Union hat ihre Vorschriften für bestimmte gentechnisch veränderte Pflanzen gelockert. Befürwortende versprechen sich resistentere Sorten und eine nachhaltigere Landwirtschaft, kritische Stimmen warnen hingegen vor neuen Risiken und weniger Transparenz. Welche Folgen der Entscheid für die Schweiz haben könnte.
Mitte Juni fällte das EU-Parlament einen umstrittenen Entscheid: Es erleichterte den Einsatz bestimmter gentechnisch veränderter Pflanzen. Dabei wird deren Erbgut gezielt im Labor verändert mit dem Ziel, ihm Eigenschaften wie Resistenzen gegen Schädlinge oder klimatische Auswirkungen wie Dürren zu verleihen.
Zu den weltweit am weitesten verbreiteten gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) gehören Soja, Mais, Baumwolle und Raps. Dass solche Pflanzen gentechnisch verändert werden, ist nicht neu: Bereits in den Achtzigerjahren wurden artfremde Gene in das Erbgut von Pflanzen eingeschleust.
Das Aufkommen der Neuen Genomischen Techniken (NGT) im Jahr 2012 läutete jedoch eine neue Ära ein: Durch die Entdeckung der CRISPR/Cas-Technologie muss keine fremde DNA mehr in die Pflanze eingebaut werden. Der Einsatz der sogenannten Gen-Schere erlaubt es, das pflanzeneigene Erbgut schnell und präziser zu verändern – weshalb ihre Entdeckung als Meilenstein gilt.
Werden Pflanzen durch NGT verändert, unterscheidet die EU zwischen zwei Kategorien: Bei NGT 1 sind die gentechnischen Veränderungen so begrenzt, dass sie auch auf natürliche Weise entstehen könnten. Anders sieht es bei NGT 2 aus: Diese Pflanzen weisen komplexere oder umfangreichere gentechnische Veränderungen auf und unterliegen strengen Sicherheitsprüfungen, Nachweispflichten und Kennzeichnungsvorschriften.
Das soll auch nach dem jüngsten Entscheid des EU-Parlaments so bleiben. Denn dieser tangiert vor allem die Kategorie der NGT-1-Pflanzen: Diese werden nach erfolgreicher Überprüfung rechtlich weitgehend wie konventionell gezüchtete Pflanzen behandelt. Das heisst, sowohl Umweltprüfungen vor der Zulassung als auch Kennzeichnungspflichten für Endprodukte entfallen. Diese Änderungen werden nach einer Übergangsfrist Mitte 2028 in Kraft treten.
Entscheid tangiert Schweiz
Damit lockert die EU die Vorschriften für bestimmte gentechnisch veränderte Pflanzen. Über diesen Entscheid scheiden sich europaweit die Geister. Befürwortende erhoffen sich durch die gelockerten Gentechnik-Regeln neue, resistentere Sorten. Kritische Stimmen befürchten hingegen, dass sich GVP durch Umwelteinflüsse wie den Wind oder Tiere unkontrolliert ausbreiten. Zudem wird bemängelt, dass Landwirte durch die Patentierung des Saatguts von grossen Agrarkonzernen in eine starke Abhängigkeit getrieben werden könnten und dass Konsumierende nicht mehr transparent zwischen konventionellen und gentechnisch veränderten Lebensmitteln wählen könnten.
Diese Diskussionen werden nicht nur innerhalb der EU geführt, sondern auch hierzulande. Schliesslich stammt ein Grossteil der in der Schweiz importierten Lebensmittel aus der Europäischen Union.
In der Schweiz ist der kommerzielle Anbau von GVP verboten. Geregelt ist dies in einem Moratorium, welches das Stimmvolk 2005 beschlossen hatte. Das landwirtschaftliche Forschungszentrum Agroscope führt zu Forschungszwecken seit 2014 erneut Feldversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen durch: Auf einem geschützten Versuchsfeld am Standort Reckenholz (ZH) werden verschiedene Versuchspflanzen angebaut. Ziel ist es, Potenzial und Grenzen der Gentechnologie zu erforschen. Finanziert von der öffentlichen Hand, steht das Feld Forschenden aus der Schweiz für Versuche mit GVP offen.
Kritik wird laut
Anlässlich der Generalversammlung des Vereins Vision Landwirtschaft im Juni erhielten Mitglieder und Medienschaffende die Gelegenheit, die sonst der Öffentlichkeit nicht zugängliche «Protected Site» zu besichtigen. Das drei Hektar kleine Versuchsfeld ist doppelt umzäunt, von Sicherheitspersonal bewacht und mit diversen Überwachungskameras ausgestattet. Die Sicherheitsmassnahmen gehen auf mehrere Fälle von Vandalismus zurück, bei denen Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen zerstört wurden. Heute erinnern sie an die Kontroverse rund um Gentechnik.
So folgten auch auf den Entscheid des EU-Parlaments einige prompte Reaktionen. Die Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG) kritisierte den Entscheid scharf und bemängelte, dass für viele mit CRISPR/Cas erzeugte Pflanzen künftig weder eine Risikoprüfung noch eine Kennzeichnung vorgesehen sei. Das erschwere den Vollzug der Schweizer Gesetzgebung – welche beides nach wie vor vorschreibt – deutlich. «Der Bundesrat muss verhindern, dass nicht deklarierte gentechnisch veränderte Produkte in die Schweiz gelangen und Vorsorgemassnahmen treffen. Im Zweifelsfall gilt das Gentechnikgesetz», betonte SAG-Präsidentin und Grünen-Nationalrätin Marionna Schlatter.
Auch der Verein Vision Landwirtschaft diskutierte den künftigen Umgang mit GVP an seiner Generalversammlung. Geschäftsführerin Rebecca Knoth-Letsch betonte, dass Gentechnik kein Selbstzweck, sondern ein Werkzeug sei – und die zentrale Frage laute, wie dieses eingesetzt werde. Eine Frage, welche die Schweizer Politik und Gesellschaft länger intensiv beschäftigen dürfte. Das hiesige Gentechnik-Moratorium wurde vom Parlament im Jahr 2025 bis Ende 2030 verlängert.
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