Landwirtschaft
Experten plädieren für lascheres Gentechnikgesetz
Um Erträge zu steigern und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren, soll das Erbgut von Pflanzen gezielt verändert werden dürfen. Dafür plädieren Experten in einem Faktenblatt der Akademien der Wissenschaften Schweiz.
Techniken, die direkt in das Erbgut der Pflanzen eingreifen, erweitern die Möglichkeiten der Pflanzenzüchtung erheblich und könnten dazu beitragen, die Schweizer Landwirtschaft umweltfreundlicher und wirtschaftlicher zu machen. Das geht aus dem Faktenblatt des Forums Genforschung der Akademie der Naturwissenschaften hervor, das am Donnerstag an einer Pressekonferenz in Bern vorgestellt wurde. Aus Sicht der Naturwissenschaften gebe es keinen Grund, diese Techniken unter strengere Regulierung zu stellen als konventionelle Züchtungstechniken.
Die Autoren des Dokuments «Neue Pflanzenzüchtungstechniken für die Schweizer Landwirtschaft - grosses Potenzial, offene Zukunft» kritisieren die aktuell in der Schweiz geltenden gesetzlichen Regelung zur Gentechnik. Das Gentechnikgesetz gehe auf die Annahme zurück, dass gentechnische Methoden mit speziellen Risiken verbunden seien. Heute sei bekannt, dass das grundsätzlich nicht der Fall sei. Daher sei es angebracht, die gesetzlichen Bestimmungen an den aktuellen Kenntnisstand anzupassen, plädieren die Wissenschaftler.
Schneller und präziser
Mit modernen Methoden aus der Molekularbiologie greifen Züchter vermehrt direkt auf Ebene der Erbinformation ein, um die Eigenschaften von Nutzpflanzen zu verändern. Im Vergleich zu konventionellen Züchtungsmethoden seinen diese Techniken viel schneller und präziser und hinterliessen meist kein fremdes Erbgut in der Pflanze. Allen im Faktenblatt aufgeführten Methoden ist gemeinsam, dass sie die genetische Information beeinflussen, entweder auf Ebene der Erbgutsequenz oder auf Ebene der Expression von Genen.
Derzeit findet global eine Debatte darüber statt, ob die auf diese Weise erzeugten Sorten als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu gelten haben oder nicht. Auch in der Schweiz gebe es Klärungsbedarf, schreiben die Forscher. Die zentrale Frage dabei ist, ob das genetische Material der Pflanzen so verändert wurde, wie es unter natürlichen Bedingungen beispielsweise durch Kreuzungen und natürliche Rekombination nicht vorkommen könnte. Nur wenn diese Frage mit Ja beantwortet werden muss, soll die neue Pflanze als GVO im Sinne des Gentechnikgesetzes gelten.
In einigen Fällen werden bei diesen neuen Pflanzenzüchtungstechniken jedoch fremde DNA vorübergehend oder dauerhaft in die Pflanze eingebracht, was diese unter Umständen zu einem GVO macht. Das betrifft jedoch in den meisten Fällen Zwischenprodukte im Züchtungsprozess und nicht die finale Sorte.
In der Auslegung des Gesetzes gibt es Spielraum
In der Schweiz gilt noch bis zum Jahr 2017 ein Moratorium für den Anbau von GVO, das höchstwahrscheinlich bis 2021 verlängert wird. Ob es dafür bei einem generellen Verbot von GVO bleiben wird oder es unter Auflagen eine Koexistenz von Anbauflächen mit GVO und mit konventionell erzeugten Sorten gebe soll, ist derzeit offen.
In diesem Zusammenhang schlagen die Autoren des Faktenblatts verschiedene Optionen vor: Zum Beispiel könnte man den Interpretationsspielraum der bisherigen gesetzlichen Regelung zugunsten der neuen Techniken ausnutzen, oder die Liste der Techniken ergänzen, die nicht als gentechnische Verfahren gelten, um die neuen Züchtungstechniken mit einzuschliessen.
Eine weitere Option wäre ein Paradigmenwechsel hin zu einer Regulierung, die auf dem Produkt basiert und nicht grundsätzlich auch den Herstellungsprozess einschliesst. Risiken für Mensch und Umwelt, vor denen das Gentechnikgesetz schützen soll, können nur vom Produkt, nicht aber vom Verfahren ausgehen. Aus wissenschaftlicher Sicht sei ein solcher Paradigmenwechsel daher angezeigt.
Bedarf an Nahrungsmitteln steigt an
Der weltweite Bedarf an Nahrungsmitteln wird Schätzungen zufolge bis 2050 um 70 Prozent steigen. Diese Entwicklung betrifft auch die Schweiz. Da die Anbauflächen begrenzt sind und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz langfristig reduziert werden soll, ist die Landwirtschaft auf neue Sorten angewiesen, wenn die Abhängigkeit von Importen nicht weiter steigen soll. 2013 produzierte die Schweiz netto nur die Hälfte ihres Kalorienbedarfs selbst.
Das neue Faktenblatt hat bei der Schweizer Allianz für eine Landwirtschaft ohne Gentechnik heftige Reaktionen ausgelöst. Das Forum Genforschung umgehe «den gesellschaftlichen Dialog, um den Einsatz dieser Techniken anzuerkennen, und macht sich zur Fürsprecherin der Industrie». Laut der Organisation braucht es mehr Investitionen in eine ökologische Landwirtschaft ohne GVO.
Dieser Artikel wurde automatisch auf unsere neue Website übertragen. Es kann daher sein, dass Darstellungsfehler auftreten. Diese können Sie uns mit folgendem Formular melden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bitte loggen Sie sich ein, um die Kommentarfunktion zu nutzen.
Falls Sie noch kein Agrarmedien-Login besitzen:
Jetzt registrieren