Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bestätigte am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur «Keystone-SDA» entsprechende Informationen der Staatskanzlei des Kantons Thurgau. Die Massnahmen galten seit dem 25. Januar 2021 für die Gebiete rund um den Bodensee sowie entlang des Rheins.

Im Kanton Schaffhausen war anfangs März ein Fall von Vogelgrippe aufgetreten. Bei einem Mäusebussard wurde das Vogelgrippe-Virus H5N4 nachgewiesen. Es handelte sich laut VLV dabei um den zweiten Fall von Vogelgrippe in der Schweiz in diesem Winter. Das gleiche Virus war zuvor erstmals bei einer Möwe ebenfalls im Kanton Schaffhausen nachgewiesen worden.

Vorkommen war zu erwarten
Das Vorkommen der Vogelgrippe in die Schweiz war erwartet worden, nachdem das Virus bei einem Schwan und einer Krähe im grenznahen Ausland nachgewiesen worden war. Gemäss heutigen Erkenntnissen ist das Virus nicht auf den Menschen übertragbar.

Das BLV empfahl, in den Beobachtungsgebieten den Gesundheitszustand des Geflügels genau zu beobachten. Wenn mehrere Hühner erkranken der sterben, müsse dies dem Tierarzt oder dem kantonalen Veterinäramt gemeldet werden. Menschen, die Kadaver von Wildvögeln finden, wurden aufgerufen, diese vorsichtshalber nicht zu berühren und den Fund einer Polizeistelle oder der Wildhut zu melden.

Die Vogelgrippe verbreitet sich im Norden von Europa seit letztem Herbst bei wild lebenden Wasservögeln, und auch in Geflügelbetrieben gab es Anfang November erste Fälle.