Er wird wegen Widerhandlungen gegen die Jagdgesetzgebung an die Staatsanwaltschaft Graubünden verzeigt, wie die Kantonspolizei Graubünden am Dienstag mitteilte.

Der Mann sei im Jahr 2020 angehalten worden, als er zusammen mit zwei Jagdkameraden die beiden rund 100 Kilogramm schweren Tiere abtransportieren wollte («Tierwelt online» berichtete). Bei der polizeilichen Einvernahme habe er zugegeben, dass er die Hirsche nicht in die Abschussliste eingetragen habe, um die Fehlabschüsse zu verheimlichen. Er habe keine Selbstanzeige gemacht. Auch die beiden Kameraden hätten zugegeben, dass sie mithalfen, die Fehlabschüsse zu vertuschen.

Der Mann habe schliesslich während der polizeilichen Ermittlungen zugegeben, dass er auf dem Gemeindegebiet von Seewis ausserhalb der Jagdzeit unberechtigt zwei weitere Kronenhirsche, zwei Gamsböcke und vier Rehböcke erlegt habe.