Pelzdeklaration
Immer noch Mängel bei der Pelzdeklaration
Auch acht Jahre nach der Einführung der Deklarationspflicht für Pelzprodukte wird diese noch immer nicht überall eingehalten. Dies zeigt eine Auswertung des Zürcher Tierschutzes in Modegeschäften in Zürich, Luzern und St. Gallen.
Der Zürcher Tierschutz überprüfte in verschiedenen Geschäften in Zürich, Luzern und St. Gallen die Deklaration von 147 Pelzartikeln. Das Resultat war für die Tierschützer ernüchternd. Auch nach acht Jahren werde die im Jahr 2013 erlassene Deklarationspflicht missachtet, teilten sie am Montag mit.
15 Prozent der Artikel seien gar nicht deklariert gewesen. 29 Prozent trugen noch die veraltete Deklaration. Seit dem 1. September 2020 müssen alle Pelz-Artikeln neben Tierart, Herkunft und Gewinnungsart auch gut sichtbar mit dem Hinweis «Echtpelz» versehen werden werden.
Strafen helfen nur kurzfristig
In zwei von fünf Fällen war somit nicht klar, dass es sich beim flauschigen Kapuzenrand oder um den Bommel auf der Wollmütze um Echtpelz handelte. Ein grosser Teil dieser Pelze stammt von Marderhunden aus China. Der Zürcher Tierschutz forder daher ein Importverbot – alles andere nütze nichts.
Auch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen kam bei einer Überprüfung im vergangenen Jahr zum Schluss, dass die Deklaration mangelhaft umgesetzt wird («Tierwelt online» berichtete). Beanstandungen und Strafen helfen aber nur kurzfristig. Wegen neuer Sortimente und Personalwechseln gibt es jede Saison neue Fehler.
Dieser Artikel wurde automatisch auf unsere neue Website übertragen. Es kann daher sein, dass Darstellungsfehler auftreten. Diese können Sie uns mit folgendem Formular melden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bitte loggen Sie sich ein, um die Kommentarfunktion zu nutzen.
Falls Sie noch kein Agrarmedien-Login besitzen:
Jetzt registrieren