Eine Neuauflage zur Revision des Jagdgesetzes selbst will die Kommission wenige Monate nach dem Volks-Nein nicht, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Sie gab einer entsprechenden parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission mit dem Titel «Ausgewogenes Jagdgesetz» («Tierwelt online» berichtete) mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen keine Folge. Damit ist nun wieder die Nationalratskommission am Zug.

Die Mehrheit der Urek-S sei der Auffassung, es sei nach der emotional geführten Auseinandersetzung vor der Abstimmung im vergangenen Jahr verfrüht, einen erneuten Anlauf für eine Revision zu starten, heisst es in der Mitteilung. Die Stimmbevölkerung hatte die Revision des Jagdgesetzes am 27. September 2020 abgelehnt. Grund für das Nein dürften insbesondere die geplanten lockereren Abschussregeln für den Wolf gewesen sein.

Geltenden Spielraum nutzen
In den Parlamentskommissionen unbestritten ist dagegen, dass dringliche Massnahmen der gescheiterten Revision rasch auf dem Verordnungsweg eingeführt werden sollen. Die Urek-S reichte ohne Gegenstimme eine gleichlautende Motion wie ihre Schwesterkommission des Nationalrates ein.

Die Motion zielt darauf ab, den bestehenden Rechtsrahmen im Jagdgesetz so weit wie möglich auszunutzen, um den Herdenschutz zu stärken und die Regelungen zum Abschuss des Wolfes in schweren Fällen anzupassen. Das Ziel sei es, für eine geregelte Koexistenz von Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren zu sorgen.

Die Massnahmen sollen möglichst rasch umgesetzt werden können. Stimmen beide Räte den jeweiligen Kommissionsmotionen in der Frühlingssession zu, ist der Bundesrat gefordert.