Das Stimmvolk hiess die von einem Dutzend Oberwallisern und mehreren CVP- und CSP-Politikern lancierte Verfassungsinitiative mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 62,67 Prozent (87'088 zu 51'875 Stimmen) gut. Die Abstimmung mobilisierte einen grossen Teil der
Bevölkerung: die Stimmbeteiligung lag bei hohen 65,22 Prozent.

Der Text forderte die Aufnahme eines neuen Artikels in der Kantonsverfassung mit dem Wortlaut: «Der Staat erlässt Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Beschränkung und Regulierung des Bestands. Die Förderung des Grossraubtierbestands ist verboten.»

Vor allem Symbolcharakter

Die Abstimmung über den neuen Verfassungsartikel hatte allerdings in erster Linie Symbolcharakter. Die Initianten wollten damit ein
Signal nach Bern senden und erreichen, dass die Abschussbestimmungen für Grossraubtiere gelockert werden.

Zudem waren sie der Meinung, dass die Initiative dem Kanton ein «verbindliches Mandat» für alle Aspekte dieses Themas erteile, die
er allein verwalten könne. Nach Ansicht der Befürworter ermöglicht das Ja zur Initiative aber auch eine «Optimierung des
Herdenschutzes», indem der Kanton beauftragt werde, mehr Geld in diesen Bereich zu investieren.
 

Hände gebunden

Das Nein-Komitee, das sich aus linken Mandatsträgern und Naturschutzorganisationen zusammensetzte, kritisierte den Titel der
Initiative. Dieser suggeriere, dass die Grossraubtiere bei Annahme der Initiative ausgerottet würden, was nicht der Fall sei. Die
Gegner bezeichneten die Initiative als sinnlos. Der Kanton habe gar keinen Spielraum bei der Regulierung des Grossraubtiere.

In der Tat ist die Regulierung des geschützten Wolfs Sache des Bundes. Das revidierte Jagdgesetz, das den Kantonen mehr Kompetenzen bei Abschüssen eingeräumt hätte, lehnten die 51,9 Prozent der Schweizer Stimmberechtigten im September 2020 ab. Das Walliser Stimmvolk votierte damals mit 68,6 Prozent der Stimmen deutlich für die Vorlage.