Auf der Heimfahrt von einem Abendessen mit Freunden passiert es: Wie aus dem Nichts steht ein Reh auf dem Mittelstreifen, will die Hauptstrasse überqueren. Eine Vollbremsung kann das Schlimmste nicht mehr verhindern: Es kommt zur Kollision zwischen Auto und Tier. 

Diese Szene gehört auf Schweizer Stras­sen zur Tagesordnung: 20 000 Wildunfälle werden jährlich in der Schweiz gemeldet. Im Jagdjahr 2017 war der Autoverkehr gemäss nationaler Jagdstatistik für fast die Hälfte des gesamten Fallwilds – knapp 43 000 – verantwortlich; an Alter, Krankheit oder Schwäche verendeten lediglich rund 8600 Wildtiere. 

Am häufigsten trifft es im Strassenverkehr Rehe. Mit weit mehr als 8000 totgefahrenen Tieren pro Jahr stirbt pro Stunde durchschnittlich ein Reh unter den Rädern eines Fahrzeugs. In rund 6700 Fällen am zweithäufigsten Opfer eines Wildunfalls wurden im Jahr 2017 Rotfüchse, gefolgt von Dachsen, von denen im selben Jahr 3000 ihr Leben im Strassenverkehr liessen. Der Mensch kommt dabei vergleichsweise glimpflich davon. Er wird bei durchschnittlich 100 der jährlich 20 000 Wildunfälle verletzt. Die Schäden an Fahrzeugen betragen jährlich über 25 Millionen Franken.

Mit Wildtieren auf der Strasse sei grundsätzlich jederzeit, vor allem aber im Frühsommer und im Herbst zu rechnen, sagt Zoologe Samuel Furrer, Leiter Fachbereich und Fachstelle Wildtiere des Schweizer Tierschutz STS. «Im Frühsommer werden die Jungtiere vieler Wildtierarten mobiler. Entsprechend erhöht sich die Gefahr, dass sie unbedarft eine Strasse überqueren. Im Herbst sind es, besonders in Gebirgskantonen, Hirsche, die in tieferen Lagen überwintern und entsprechend häufiger mit dem Strassenverkehr in Konflikt geraten.»

Unfälle müssen gemeldet werden
Dabei sei in der Dämmerung und nachts besondere Vorsicht geboten, da dann viele Wildtierarten am aktivsten seien. Entlang von Waldrändern, Hecken, Mais- und Getreidefeldern sei dann langsames Fahren angesagt. «Strassen, die zwischen zwei Waldzonen hindurchführen, sind besonders heikel, da dort häufig Wildwechsel stattfinden kann», sagt Furrer. Signalisationen seien zwingend zu beachten. Mit einem Merkblatt gibt der STS weitere Verhaltenstipps (siehe Box).

Aller Vorsicht zum Trotz lassen sich nicht alle Wildunfälle vermeiden. Sollte es zu einer Kollision mit einem Wildtier kommen, gilt es, wie bei jedem Verkehrsunfall, anzuhalten, Warnblinker einzustellen und die Unfallstelle zu sichern. Bei Unfällen mit Tieren muss unverzüglich die Polizei benachrichtigt werden. «Wer die Meldung unterlässt, macht sich strafbar», sagt Zoologe Furrer. Dabei droht eine Busse wegen Fahrerflucht. Wer ein angefahrenes Tier verletzt liegen lässt, riskiert ausserdem eine Busse wegen Tierquälerei. Wie häufig tatsächlich Fahrerflucht begangen wird, ist unklar. «Es kann sein, dass Kollisionen mit kleineren Wildtieren tatsächlich nicht bemerkt werden», sagt Furrer. «Bei Unfällen ohne Sachschaden wird die Meldepflicht wohl auch häufig ignoriert.» Er befürchtet, dass die Anzahl Unfälle mit Säugern und Vögeln die Zahl der gemeldeten Fälle um das Doppelte bis Dreifache übersteigt. 

Wird der Unfall der Polizei gemeldet, bietet diese einen Wildhüter auf. Bis der eintrifft, gilt für den Lenker: abwarten. «Auf keinen Fall sollte man sich dem Tier nähern», warnt Furrer. Das sei Sache der aufgebotenen Fachperson. Zum einen könne es für den Menschen gefährlich sein, sich einem angefahrenen und verletzten Tier zu nähern. Andererseits könne das dazu führen, dass sich das Tier unter Angst und Panik weiter zurückzieht. «Dadurch dauert es länger, bis das Tier gefunden, professionell versorgt oder allenfall vom Leid erlöst werden kann.»

Mit der vorgeschriebenen Meldung an die Polizei, die daraufhin den Wildhüter aufbietet, um sich dem verletzten Tier anzunehmen, erspart man nicht nur dem Wildtier Leid; auch das eigene Portemonnaie wird so in der Regel weniger belastet. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung übernimmt zwar Schäden am Auto, die durch einen Wildunfall passiert sind. Dies allerdings nur, wenn der Unfall sofort der Polizei gemeldet und vom Wildhüter mittels Protokoll bestätigt wurde. «Fehlt dieses Dokument, so riskieren Sie, dass der Versicherer jede Deckung durch die Teilkasko-Versicherung ablehnt», hält der Schweizerische Versicherungsverband SVV in einem Merkblatt zum Thema fest.

Schäden, die passiert sind, weil man einem Tier ausgewichen ist, gelten nicht als Wildschaden und werden als sogenanntes Kollisionsereignis nur von einer Vollkaskoversicherung gedeckt. Dabei muss der Versicherungsnehmer gemäss SVV den vereinbarten Kollisions-Selbstbehalt tragen und eine allfällige Rückstufung im Bonussystem in Kauf nehmen.

Tierarzt ist keine Option
Für das Wildtier endet eine Kollision meist tödlich. Selbst dann, wenn es den Unfall zunächst überlebt. Trifft der aufgebotene Wildhüter das Tier verletzt an, wird er es erlösen müssen, wie David Clavadetscher, Geschäftsführer von Jagd Schweiz, sagt. «Nach einem Unfall ist der Schaden meist so gross, dass man da nicht mehr viel ausrichten kann.» Das Tier zu einem Tierarzt zu bringen, sei insbesondere bei Rehwild keine Option. Man müsste das Tier betäuben, um es transportfähig zu machen, dann pflegen und wieder auswildern. «Das wäre ein zu grosser Stress für das Tier und würde dessen Leiden nur unnötig verschlimmern», sagt Clavadetscher. 

Auf keinen Fall darf der Fahrer das verunfallte Tier nach Hause nehmen und dort verwerten. Denn sobald ein Wildtier tot ist, geht es entweder in den Besitz der Jagdgesellschaft oder des Kantons über. Die ausgerückte Fachperson entscheidet, was mit dem Tierkörper passiert. Bei verendeten Tieren, sogenanntem Fallwild, kann der Jäger das Fleisch nach eigenem Gutdünken für sich selber gebrauchen, erklärt Clavadetscher. «Er darf es aber auf keinen Fall in Verkehr bringen. So will es das Lebensmittel- und Tierseuchengesetz.»

Trifft der Wildhüter das Tier jedoch nach einem Unfall noch lebend an, handelt es sich  in diesem Fall nicht um Fallwild, sondern um Jagdwild. Wenn er findet, das Fleisch könne nach dem Erlegen in Verkehr gebracht werden, muss es von einer fachkundigen Person untersucht werden. Stellt diese wiederum Anzeichen fest, die darauf hinweisen, dass das Fleisch für die menschliche Gesundheit bedenklich sein könnte, muss der Wildkörper einer amtlichen Fleischuntersuchung unterzogen werden. 

 

Verhaltenstipps 
Um einen Unfall mit einem Wildtier zu vermeiden, ist Vorsicht beim Fahren geboten. Der STS empfiehlt 
> vor allem den rechten Strassenrand im Auge zu behalten.
> wenn möglich nicht zu weit rechts, sondern eher gegen den Mittelstreifen hin zu fahren.
> bei Tieren in Strassennähe das Tempo zu drosseln und die Scheinwerfer auf Abblendlicht zu reduzieren.
> bei Tieren auf der Strasse zu hupen, das Abblendlicht und die Warnblinker einzuschalten und wenn möglich anzuhalten.

 

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