Steht die Schweiz vor einer neuen Ära? Mit der Forderung des Kantonstierarztes Grégoire Seitert, dass alle Tauben gegen das Paramyxo-Virus geimpft sein müssen, die an der Nationalen in Bulle FR ausgestellt werden, könnte man das meinen. Denn während im Ausland die Impfpflicht schon seit Jahrzehnten besteht, konnte sich die Schweiz diesem Druck bisher noch entziehen. Nun scheint also auch die Eidgenossenschaft an diesem Scheideweg zu stehen. Diese auf den ersten Blick ungewohnte Forderung ist dabei aber keinesfalls als Schikane der Züchter zu verstehen, sondern dient in erster Linie dem Schutz der Tauben.

Wer schon einmal den Ausbruch des Paramyxo-Virus in seinem Bestand erleben musste, weiss, was das bedeutet. Innerhalb kürzester Zeit treten bei fast allen Tauben Störungen des zentralen Nervensystems auf, die sich im Verdrehen des Kopfes und in Folge meistens mit völliger Koordinationslosigkeit zeigen. Das massenhafte Sterben ganzer Taubenbestände lässt sich dann nicht mehr aufhalten. Nur ein verschwindend geringer Prozentsatz überlebt es überhaupt. Für die Züchter bedeutet dies, dass sie oftmals um die züchterischen Mühen ihres Lebens gebracht werden. Ich kann mich noch gut erinnern, als ein Züchter mir mit Tränen in den Augen erzählte, dass er in einer Woche rund 180 Tauben durch das Paramyxo-Virus verloren hatte. Täglich musste er tütenweise tote Tauben aus dem Schlag tragen.

Glücklicherweise wurden schon relativ schnell wirksame Impfstoffe entwickelt, die einen sicheren Schutz bieten. In der Regel werden heute sogenannte homologe Impfstoffe (Totimpfstoffe) verwendet, die einen Impfschutz von einem Jahr bieten. Die Impfdosis wird dabei am Hinterhals direkt unter die Haut (subkutan) gespritzt. Die Tierärzte verwenden dazu eine sehr feine Nadel, sodass die früher oft befürchtete Granulombildung ausbleibt. Eine Trinkwasserimpfung ist leider bis zum heutigen Tag nicht möglich. Als besonders erfreulich ist jedoch anzusehen, dass es keinerlei Wartezeit gibt. Die Tauben also trotz Impfung bedenkenlos auch gegessen werden können.

Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Impfung bei allen Tauben durchgeführt wird. Also nicht nur die ausgestellten Tauben geimpft werden. Nur dann ist ein sicherer Schutz gewährleistet. Die Kosten für die Impfung sind gering. Dennoch kann es ratsam sein, dass sich mehrere Züchter zusammenschliessen, um ihre Tauben impfen zu lassen. Während man bei kleineren Beständen den Tierarzt in seiner Praxis aufsuchen kann, ist bei grösseren Tierzahlen ein Schlagbesuch desselben unverzichtbar. Hier hat es sich bewährt, die Tauben in den üblichen Transportkisten, Ausstellungsboxen oder verschliessbaren Nistzellen bereitzuhalten.

Die Impfpflicht für die Nationale in Bulle ist eine Tatsache, der die Züchter ins Auge schauen müssen. Es wäre schade, wenn deshalb weniger Tauben ausgestellt werden. Nutzen wir hingegen die Chance und bieten unseren Tauben den grösstmöglichen Schutz.

Impfpflicht in Bulle 2013: Aufgrund der Forderung des Kantonstierarztes besteht für alle ausgestellten Tauben anlässlich der Nationalen Taubenausstellung in Bulle Impfpflicht gegen das Paramyxo-Virus. Die Tauben sind bis spätestens 30. November 2013 zu impfen. Bei der Einlieferung ist das Impfzeugnis vorzuzeigen.