Tierseuchengesetz
Der Hunde-Hausierer ist Geschichte
Am ersten Mai tritt das neue Tierseuchengesetz in Kraft. Neben einer besseren Tierseuchenprävention wird auch der Hausierhandel mit sämtlichen Tieren verboten. Tierschützer freuen sich.
Morgen, am ersten Mai, tritt das Tierseuchengesetz in Kraft, deren Änderungen die Schweizer Bevölkerung am 25. November 2012 per Volksentscheid angenommen hatte. Darunter auch der sogenannte Hausierhandel. Er ist ab 1. Mai für alle Tiere verboten. Pferde, Rinder, Schafe oder Ziegen dürfen schon lange nicht mehr auf der Strasse feilgehalten werden, nun dürfen auch Hunde nicht mehr aus dem Kofferraum auf Parkplätzen oder auf offener Strasse verkauft werden. Die Kantone haben die Möglichkeit, gegen Parkplatzverkäufe von Hunden vorzugehen und Bussen bis zu 5.000 Franken zu erlassen.
Billigimporte aus Osteuropa
Die Tierschutzorganisation «Vier Pfoten» begrüsst das Verbot. «Dies ist ein erster wichtiger Schritt im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel», freut sich Kampagnenleiterin Corinne Abplanalp. Laut einer Medienmitteilung seien es vor allem Händler aus Osteuropa, die Hunde bisher billig importiert hätten. Die Welpen seien in der Regel nicht geimpft und würden leicht krank.
Das Bundesamt für Veterinärwesen unterstreicht mit dem Verbot vor allem den Kampf gegen die unkontrollierte Einfuhr von tollwutkranken Junghunden.
Verlagerung ins Internet
Laut «Vier Pfoten» lässt sich das Problem mit dem Welpenhandel mit dem Verbot jedoch nicht aus der Welt schaffen, sondern nur verlagern. Ins Internet. «Die Hundemafia wird Mittel und Wege finden, die Welpen weiter zu verkaufen», sagt Abplanalp und appelliert: «kaufen Sie keinesfalls einen Welpen über das Internet!»
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