Irgendwann erhielt der Labrador keine weitere Chance: Weil er immer wieder zuschnappte, liess das Veterinäramt den Hund im Jahr 2014 beschlagnahmen und steckte ihn ins Tierheim. Sein Frauchen setzte in den darauffolgenden Jahren alles daran, ihren Vierbeiner zurückzubekommen. Sie zog dafür bis vors Bundesgericht.      

Weil sich das Verfahren in die Länge zog, schaltete sich irgendwann sogar der Ombudsmann ein und erkundigte sich nach dem aktuellen Stand der Dinge. Was die Halterin und der Ombudsmann damals nicht wussten: Der Hund war zu diesem Zeitpunkt bereits tot. Er wurde im Februar 2016, nach zwei Jahren im Tierheim, eingeschläfert.      

Bei einer Untersuchung unter Narkose hatte sich herausgestellt, dass seine Arthrose so schlimm geworden war, dass er zwei neue Hüftgelenke benötigt hätte. Die Pflege im Tierheim wäre angesichts der Bissvorfälle aber schwierig geworden.

Eingeschläfert ohne Einverständnis  
Die zuständige Tierärztin des Veterinäramtes entschied deshalb, den Hund noch während der Narkose einzuschläfern – allerdings ohne das Einverständnis der Halterin einzuholen, was nicht rechtens war. Das Verwaltungsgericht entschied bereits in einem früheren Urteil, dass eine definitive Beschlagnahmung keineswegs heisse, dass das Veterinäramt einen Hund ohne weiteres einschläfern lassen könne. Die Eigentümerschaft bleibe auch bei Beschlagnahmung bestehen.    

Das Veterinäramt verhielt sich aber auch nach dem Einschläfern nicht korrekt. Die Halterin wurde nämlich nicht über den Tod ihres Tieres informiert. Während fast 10 Monaten verpasste es das Amt, die Halterin zu kontaktieren.    

In dieser Zeit beschäftigte sich gerade das Bundesgericht mit der Beschlagnahmung. Und sogar nachdem das Bundesgericht die Beschwerde der Halterin guthiess und den Fall ans Zürcher Verwaltungsgericht zurückwies, teilte das Veterinäramt niemandem mit, dass der Vierbeiner gar nicht mehr lebte.

Anzeige wegen Amtsmissbrauch  
Erst nach fast 10 Monaten wurde der Anwalt der Halterin vom Veterinäramt über den Tod des Hundes informiert. Die überraschte Besitzerin erstattete sofort Anzeige wegen Amtsmissbrauchs. Sie fordert, dass die Tierärztin wegen des Einschläferungsentscheids bestraft wird. Es sei keineswegs notwendig gewesen, das Tier einzuschläfern, so die ehemalige Besitzerin.    

Weil es sich um eine amtliche Tierärztin handelt, hatte das Obergericht zu entscheiden, ob es eine Untersuchung geben soll oder nicht. Wie aus dem Urteil hervorgeht, will das Obergericht nun aber kein Strafverfahren zulassen. Den Hund einzuschläfern sei nicht abwegig gewesen. Ein Amtsmissbrauch sei somit auszuschliessen.    

Einen Rüffel gibt es hingegen für die fehlende Kommunikation gegenüber der Halterin. Dieses Vorgehen des Veterinäramts sei problematisch, schreibt das Obergericht. Strafrechtliche Konsequenzen hat diese Kritik jedoch nicht.  

Der Labrador ist mittlerweile erneut Fall für das Bundesgericht. Die Halterin hat entschieden, in Lausanne dafür zu kämpfen, dass gegen die Tierärztin ein Strafverfahren eingeleitet wird.