Der Abgeordnetenkongress legt somit gesetzlich fest, dass Heim- und Wildtiere auch im Zivilgesetzbuch nicht mehr als «Objekte», sondern als «fühlende Wesen» gelten. Das nach jahrelangem Druck von Tierschutzorganisationen. Die Änderung wurde von allen Parteien ausser der rechtspopulistischen Vox-Partei angenommen. 

Im europäischen Recht, im spanischen Strafgesetzbuch und in regionalen Verwaltungsgesetzen gelten Tiere schon länger als «fühlende Wesen» und dürfen nicht misshandelt, ausgesetzt oder gefangen werden. Im Zivilgesetz aber war dies nicht der Fall. Dieses beschäftigt sich vor allem mit Konflikten rund um Eigentum und Familie. Dort galten Tiere bis anhin als Objekte und hatten «nicht mehr Rechte als ein Fernseher», wie Guillermo Díaz von der Mitte-Rechts-Partei Ciudadanos sagte. Diese Anpassung ist besonders für Haustiere wichtig, denn sie betrachtet auch die Bindung zwischen einem Tier und seiner Familie.

«Irrsinn, Unsinn, Dummheit»

Das neue Gesetz regelt zum Beispiel, dass ein die Bedürfnisse eines Haustieres bei einer Trennung nicht einfach übergangen werden dürfen. Gerichte müssen feststellen, bei welcher Partei, die Bedürfnisse des Tieres am besten erfüllt sind. Unabhängig von den Besitzverhältnissen. Ausserdem gelten Haus- und Nutztiere bei Pfändungen nicht mehr als Pfandgut. 

Im Gesetzesentwurf, den der «Animal League Defense Fund» zitiert, heisst es ausserdem: «Die Kosten für die Heilung und Pflege eines Tieres, das von einem Dritten verletzt oder ausgesetzt wurde, können von demjenigen, der sie bezahlt hat, zurückgefordert werden, sofern sie erbracht wurden und selbst wenn sie den Wert des Tieres übersteigen. Wenn die Verletzung eines Haustieres zu dessen Tod oder zu einer schweren Beeinträchtigung seiner physischen oder psychischen Gesundheit geführt hat, haben sowohl sein Besitzer als auch die Personen, die mit dem Tier zusammenleben, Anspruch auf Entschädigung für den entstandenen moralischen Schaden.»

Tierschutzorganisationen sind hellauf begeistert von dieser Entwicklung. Ángel López Maraver von Gegnerpartei «Vox» kommentiert den Entscheid mit: «Irrsinn, Unsinn, Dummheit. Es vermenschlicht die Tiere und entmenschlicht den Menschen.»

So sieht's in der Schweiz aus

In der Schweiz gelten Tiere gesetzlich mit wenigen Ausnahmen seit 2003 nicht mehr als Objekte, sondern als empfindungs- und leidensfähige Lebewesen. Dennoch kommt hierzulande der Eigentümerstatus im Falle einer Trennung zum Tragen.

Ist eine Partei Alleineigentümer des Haustieres, so hat die andere kein Recht darauf, das Tier behalten zu können. Anders sieht das aus, wenn der tierische Freund während der Beziehung oder Ehe angeschafft wurde, dann entscheidet das Gericht. Dabei spielen besonders gemeinsame Kinder eine tragende Rolle. Für sie kann die Trennung vom geliebten Heimtier in der ohnehin schon schwierigen Zeit, sehr belastend sein. Darum ist es möglich, dass das Tier der Partei zugesprochen wird, die das Sorgerecht für die Kinder hat, auch wenn diese sich weniger für das Haustier eignet. 

Auch dürfen Haustiere nicht gepfändet werden. Zucht- und Nutztiere, durch die ein Erwerb erzielt wird, allerdings schon. Das Tierrecht in der Schweiz hat der Zürcher Tierschutz auf seiner Webseite Tierrecht.ch sehr übersichtlich aufgeschlüsselt.