Gemäss bisherigem Recht besteht im Kanton Luzern für Hunde keine Leinenpflicht im Wald. Dadurch durften Hunde auch während der Brutzeit von Wildtieren im Wald oder in Waldesnähe freigelassen werden. Als Folge davon sind Fälle bekannt, in denen freilaufende Hunde Wildtiere hetzten und töteten.

Um dies künftig zu verhindern, führt der Kanton mit seinem revidierten Jagdrecht eine Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis zum 31. Juli ein. «So sollen die wildlebenden Tiere in der Hauptsetz- und Brutzeit vor Gefährdungen und Störungen geschützt werden», teilt die Staatskanzlei des Kantons Luzern am Dienstag mit. Die Leinenpflicht werde bereits ab diesem Jahr gelten. Nicht betroffen seien Diensthunde, Herdenschutzhunde sowie Jagdhunde im Einsatz. Hunde, die beim Reissen von Wild angetroffen werden, können weiterhin «von berechtigten Personen erlegt werden»

Die Leinenpflicht in Wäldern und Waldrändern besteht nicht nur im Kanton Luzern. Im Jagdgesetz des Kantons Basel-Landschaft beispielsweise besagt §38 Abs.1: «Während der Hauptsetz- und Brutzeit (1. April bis 31. Juli) sind alle Hunde im Wald und an Waldsäumen an der Leine zu führen.» Auch in der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau ist der Wortlaut ähnlich. §21 Abs.1: «Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.»

Openair-Verbote zum Schutz von Wildtieren?
Auch die Jäger müssen sich dank der neuen Gesetzgebung künftig mehr anstrengen: Ab dem Jagdjahr 2015/16 werde von ihnen jährlich ein Nachweis der Treffsicherheit verlangt. Eine weitere Neuerung betrifft die Organisation von Grossanlässen wie Openair-Konzerte oder Orientierungsläufe. Weil diese – je nach Zeit und Ort – Wildtiere stören könnten, sei die Dienststelle Landwirtschaft und Wald in Zukunft befugt, den Zutritt zu «wildbiologisch sensiblen Gebieten» einzuschränken, wenn dies zum Schutz der Wildtiere erforderlich ist.