Damit soll Streit zwischen Ehepartnern um das Fürsorgerecht von Hunden und Katzen vermieden werden. Sollte es zu keiner Einigung kommen, soll das Tier jenem Partner anvertraut werden, der dem Tier das höchste Mass an Wohlbefinden angedeihen liess, heisst es im Entwurf, der dem Parlament von der bekannten italienischen Tierschützerin, Politikerin (in Berlusconis «Popolo della Libertà»-Partei) und Miss-Italien-Kandidatin, Michela Vittoria Brambilla überreicht wurde.

Das Haustier kann auch beiden Partnern anvertraut werden. In diesem Fall sind beide je nach ihrem Einkommen für den Erhalt des Tiers zuständig. «Immer wieder gibt es Fälle, in denen Haustiere, die wahre Familienmitglieder sind, zum Streitobjekt werden. Wir wollen eine Lücke in der italienischen Gesetzgebung füllen und das Wohlbefinden der Tiere schützen», betonte Brambilla.

Nichts neues für die Schweiz
Was in Italien für lebhafte Diskussionen führt, ist in der Schweiz faktisch bereits der Fall. Können sich Ehepartner in der Scheidung nicht einigen, wer das Haustier behalten soll, beurteilt der Richter, welcher Partner «besser Gewähr bietet für die korrekte Haltung und Pflege des Tieres». 

Anders als etwa beim Sorgerecht für Kinder wird der Partner, der leer ausgeht, allerdings nicht auch noch zur Kasse gebeten. Im Gegenteil: Der Richter kann ihm eine «angemessene Entschädigung» zusprechen.

Sind Kinder mit im Spiel steht deren Wohl vor dem Tierwohl: Wo die Kinder landen, landet höchstwahrscheinlich auch das Haustier, sofern eine emotionale Bindung besteht.