Rumänien
Verfassungsgericht soll rumänische Streuner retten
Nachdem ein Kind von streunenden Hunden totgebissen wurde, hat das rumänische Parlament die Tötung herrerloser Hunde erlaubt. Tierschützer versuchen nun, den Beschluss durch das höchste Gericht in Rumänien zu stoppen.
Gemäss der Tierschutzorganisation «Vier Pfoten» wird das rumänische Verfassungsgericht am 25. September über die Gesetzesänderung verhandeln, die das Töten zahlreicher herrenloser Tiere ermöglichen würde. Bis dahin erlange der Beschluss noch keine Rechtskraft.
Im Parlament war das Gesetz mit grosser Mehrheit angenommen worden. Es erlaubt das Einschläfern von Strassenhunden, wenn diese nach 14 Tagen in einem Tierheim nicht adoptiert wurden. Gemäss der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) widersprach das Parlament widerspricht einem Urteil des Verfassungsgerichtsvon 2012, das Strassenhunde schützte.
200 Beschwerden pro Tag
In Bukarest leben etwa 65'000 Strassenhunde. Seit Anfang September ein Kind totgebissen wurde, gehen bei der Tieraufsichtsbehörde ASPA täglich etwa 200 Beschwerden über die streunenden Hunde ein. Vorher seien es nur 70 bis 80 Anzeigen pro Tag gewesen, erklärte ASPA. Als Reaktion auf den Vorfall erhöhte die Behörde die Zahl ihrer Hundefängertemas von drei auf elf.
Dieser Artikel wurde automatisch auf unsere neue Website übertragen. Es kann daher sein, dass Darstellungsfehler auftreten. Diese können Sie uns mit folgendem Formular melden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bitte loggen Sie sich ein, um die Kommentarfunktion zu nutzen.
Falls Sie noch kein Agrarmedien-Login besitzen:
Jetzt registrieren