Gemäss der Tierschutzorganisation «Vier Pfoten» wird das rumänische Verfassungsgericht am 25. September über die Gesetzesänderung verhandeln, die das Töten zahlreicher herrenloser Tiere ermöglichen würde. Bis dahin erlange der Beschluss noch keine Rechtskraft.

Im Parlament war das Gesetz mit grosser Mehrheit angenommen worden. Es erlaubt das Einschläfern von Strassenhunden, wenn diese nach 14 Tagen in einem Tierheim nicht adoptiert wurden. Gemäss der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) widersprach das Parlament widerspricht einem Urteil des Verfassungsgerichtsvon 2012, das Strassenhunde schützte.

200 Beschwerden pro Tag
In Bukarest leben etwa 65'000 Strassenhunde. Seit Anfang September ein Kind totgebissen wurde, gehen bei der Tieraufsichtsbehörde ASPA täglich etwa 200 Beschwerden über die streunenden Hunde ein. Vorher seien es nur 70 bis 80 Anzeigen pro Tag gewesen, erklärte ASPA. Als Reaktion auf den Vorfall erhöhte die Behörde die Zahl ihrer Hundefängertemas von drei auf elf.