Zahlreiche Katzen warten in Schweizer Tierheimen auf ein neues Zuhause. So zum Beispiel im Katzenheim in Muttenz BL. Als Teil des Tierschutzbundes Basel bietet das Katzenheim bis zu 150 Katzen Platz. Viele werden rasch wieder vermittelt. Laut Geschäftsführerin Mahena Haizmann konnten vergangenes Jahr 330 Katzen aufgenommen werden.

Eine andere Art «Tierheim» sind die Katzenfreunde Schweiz. Anstelle einer festen Räumlichkeit führt der Verein rund 30 private Pflegestellen. Jede ist beim zuständigen Veterinäramt registriert. Die meisten dürfen jeweils bis zu fünf Katzen aufnehmen. 143 Katzen nahm der Verein im Jahr 2019 insgesamt auf. Alle wurden vermittelt. «Bisher hat sich immer das passende Daheim gefunden», sagt Manuela Gutermann, Präsidentin der Katzenfreunde Schweiz. «Gleichzeitig kann unser Verein etwa 150 Katzen aufnehmen, was aber selten der Fall ist.» 

Dass beide Einrichtungen unterschiedlich strukturiert sind, aber dennoch in ihrer Arbeitsweise ähnlich vorgehen, erklärt Caroline Mulle, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Stiftung für das Tier im Recht (TIR): «Rechtlich gesehen können Tierheime sowohl als Einzelunternehmung als auch als juristische Person, etwa als Stiftung oder Verein, ausgestaltet sein oder einer solchen gehören.» Je nach Anzahl der betreuten Tiere werden unterschiedliche Ausbildungsanforderungen an die verantwortlichen Personen gestellt.

Absagen müssen wir nur, wenn es aus Platzgründen gar nicht mehr geht.

Mahena Haizmann
Geschäftsführerin Tierschutzbund Basel

Fast jede Katze wird aufgenommen
«Wenn ein Halter sich nicht mehr um sein Tier kümmern will oder kann, spricht man von einem Verzichttier», erklärt Mulle. Zur Aufnahme von Verzichtskatzen sind Tierheime und Pflegestellen gesetzlich nicht verpflichtet. «Ihnen steht es frei, ob sie mit dem Überbringer eines Tieres einen Vertrag eingehen möchten oder nicht.» In der Regel würden Tierheime alle Katzen aufnehmen. Abgelehnt würden höchstens Tiere mit schlechtem Gesundheitszustand, ungenügendem Impfschutz, aggressivem Verhalten oder wenn die Kapazität des Heims nicht ausreiche. So versuchen auch Mahena Haizmann und ihr Team im Katzenheim möglichst jede notleidende Katze aufzunehmen. «Absagen müssen wir nur, wenn es aus Platzgründen gar nicht mehr geht.» Ebenso ist es bei Manuela  Gutermann: «Nur Katzen, die ihren Freilauf extrem gewohnt sind und ungern eingesperrt werden wollen, versuchen wir über unsere Internetseite zu vermitteln.» Klappe dies nicht, würden auch diese Büsi aufgenommen.

Beide Tierheime regeln eine Aufnahme vertraglich. Rechtlich gesehen gäbe der Eigentümer mit seinem Verzicht zwar auch sein Eigentumsrecht willentlich auf, sagt Caroline Mulle von TIR. «Aus Beweisgründen sollte der Halter aber stets eine Erklärung unterschreiben, dass er auf jegliche Eigentumsansprüche am Tier vorbehaltslos verzichtet.» Ebenfalls üblich sei ein Unkostenbeitrag, da Betreuung, medizinische Versorgung und Weitervermittlung aufwendig seien.

Öffentliche Gelder bekommen Tierheime nämlich keine. «Obwohl ihre wichtige Rolle unbestritten ist und sie die öffentliche Hand von zahlreichen Tierschutzaufgaben entlasten, erhalten sie hierzulande meistens keine staatlichen Unterstützungen», sagt Mulle. Wie alle Schweizer Tierheime sind auch die Katzenfreunde Schweiz und das Katzenheim private Einrichtungen. Ihre Finanzierung erfolgt über Spenden, Mitgliederbeiträge oder zusätzliche Dienstleistungen wie Ferienpension – und eben Unkostenbeiträge. Gründe für die Abgabe werden bei der Übergabe meist nicht verlangt. Dafür aber detaillierte Informationen zu Charakter, Gesundheit und Impfstatus der Katze, um später eine bestmögliche Platzierung zu gewährleisten.

An neue Besitzer abgegeben werden Katzen ebenfalls nur mit einem Schutzvertrag. TIR empfiehlt allgemein Verträge, wie auch den Schutzvertrag, schriftlich auszugestalten. «Dabei sollte sichergestellt werden, dass beide Parteien den Vertrag verstehen und Unklarheiten ausgeräumt werden. Dann kann in einem allfällig späteren Rechtsstreit der abgeschlossene Vertrag als Beweismittel verwendet und dadurch Beweisschwierigkeiten minimiert werden», sagt Mulle. Der neue Halter hat zudem die Vorschriften der Tierschutzgesetzgebung bezüglich der Haltung und des Umgangs mit seinem erworbenen Tier zu beachten. «Beispielsweise in Bezug auf Fütterung und Pflege, genügend Beschäftigungsmöglichkeiten oder soziale Kontakte zu Artgenossen und Menschen», ergänzt Mulle.

Nachkontrollen festgelegt
Zudem stelle ein Vertrag sicher, dass alle Auflagen eingehalten würden und das Büsi nach ein paar Monaten zur Nachkontrolle besucht werden dürfe. «Oft räumt sich ein Tierheim im Übernahmevertrag zudem das Recht ein, bei begründetem Verdacht auf einen Verstoss gegen die vertraglichen Abmachungen das Zuhause des Halters ohne Voranmeldung zu besichtigen und allenfalls die nötigen Schritte wie eine tierärztliche Untersuchung einzuleiten.» Teils gelten dann auch die entsprechenden Konventionalstrafen.

Eine Probezeit für den neuen Mitbewohner gibt es nicht. Laut Mahena Haizmann und Manuela Gutermann ist eine solche auch nicht notwendig. «Um eine Rückgabe möglichst zu vermeiden, versuchen wir bereits im Voraus, so gut es geht, abzuklären, ob das neue Zuhause passen könnte», versichert Haizmann. Es würde nicht nur auf die passende Konstellation geachtet, sondern Katzen zudem auch erst nach einer gewissen Bedenkzeit des Interessenten an diesen abgegeben. 

Auch Gutermann ist der Meinung, dass ein ausführliches Kennenlernen und Informieren spätere Probleme verhindert. «Bei Skepsis distanzieren wir uns lieber von einer Vermittlung, da es für ein scheues Büsi schlimmer wäre, erneut in die Pflegestelle zurückzukehren, als diese zu verlassen.» Sollten sich nach der Übernahme trotzdem Probleme entwickeln, werden die Tiere jederzeit zurückgenommen. Zum Glück geschieht dies nur sehr selten und wenn, dann meist aufgrund einer vorher unbekannten Allergie. Die meisten Büsi finden somit bereits bei der ersten Platzierung einen Platz fürs Leben.