In den Abfallsack, auf den Kompost oder die Toilette hinunterspülen? Wer Katzen hält, muss sich um ihre Ausscheidungen kümmern. Bei Indoor-Katzen versteht sich dies von selbst. Darf die Katze raus, empfiehlt es sich, den Nachbarn und dem eigenen Garten zuliebe. Wie aber macht man es richtig? 

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) empfiehlt die Entsorgung von Katzenstreu mit dem Hauskehricht und zwar «primär aus Gründen der Hygiene». Laut Michael Hügi, stellvertretender Sektionschef, stellt die Katzenstreu vermischt mit Hauskehricht für den Betrieb einer Kehrichtverbrennungsanlage kein Problem dar. Eine Einschätzung, die der Fachmann vor Ort bestätigt. 

«Katzensand ist eigentlich störend. Aber wir bekommen täglich 500 bis 600 Tonnen Abfall angeliefert, da spielen die paar Hundert Kilogramm verkotete Katzenstreu überhaupt keine Rolle», führt Harald Wanger, Geschäftsleiter Gekal – KVA Buchs, aus. Beim Verband für Kehrichtbeseitigung sind über 100 Aargauer Gemeinden mit mehr als 300 000 Einwohnern angeschlossen. Der gesamte Abfall werde bei 800 Grad verbrannt. Übrig bleibe Schlacke aus Sand und kleinen Metall-, Keramik- und Glasstücken. Das Metall werde aussortiert, der Rest auf einer «normalen» Deponie (keine Sonderabfalldeponie) gelagert. Vom verunreinigten Katzensand ist zu diesem Zeitpunkt nur noch der Sand übrig, Kot und Urin wurden verbrannt beziehungsweise sind verdampft. «Am besten würden die Büsi ihr ‹Gschäftli› in der freien Natur erledigen. Meine beiden tun das», sagt Wanger. Ihm sei aber schon bewusst, dass es eben auch Wohnungskatzen gebe. 

Die «Natur» haben auch immer mehr Katzenstreu-Produzenten als Verkaufsargument entdeckt. So werden Produkte wie «Cat’s Best Öko Plus», «Cat’s Best Universal», «Greenwoods Öko-Klumpstreu» oder auch «Super Benek Corn Cat Naural» unter anderem damit beworben, dass diese Produkte problemlos über die Biotonne oder den eigenen Kompost entsorgt werden könnten. Bei einigen findet sich zudem der Hinweis, dass «einzelne Klumpen» oder sogar der gesamte verschmutzte Sand «ohne grossen Aufwand» über die Toilette entsorgt werden könnten.

Infektionsrisiko in Anlagen
«Falsch!», sagt Markus Sommer, Leiter Kompetenzzentrum Industrie und Gewerbe beim Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA). Katzenstreu, so der Experte, gilt gemäss Eidgenössischem Umweltgesetz als «Abfall, dessen sich der Besitzer entledigen will». Gleichzeitig halte die Gewässerschutzverordnung eindeutig fest, dass die Entsorgung von Abfällen mit dem Abwasser verboten sei. «Ökologische Katzenstreu erschwert den Betrieb und Unterhalt der Abwasseranlagen», sagt Sommer. «Es entstehen Ablagerungen in Schächten und Leitungen, Pumpen können in Mitleidenschaft gezogen werden und nicht zuletzt fällt mehr Schlamm zur Entsorgung an.»

Auch die von Marketingseite her gepriesene «einfache» Entsorgung über die Biotonnen und den Kompost stellt sich bei näherer Betrachtung als nicht ganz so einfach heraus, beziehungsweise ist, um es mit den Worten von Ulrich Galli zu sagen, «eindeutig nicht erwünscht». Für den Geschäftsführer der Terra Nova Umweltberatung GmbH, der bereits seit über zehn Jahren als Inspektor Kompostier- und Vergäranlagen im Auftrag der Kantone überprüft, ist klar, dass Kot und Urin von Fleischfressern nicht in die Grünguttonnen und damit auch nicht in Vergärungs- und Kompostanlagen gehören. «Katzenkot stellt ein Infektionsrisiko für die Mitarbeitenden dieser Anlagen dar», erklärt Galli. Gefürchtet wird besonders eine Ansteckung mit Toxoplasmose oder ein Befall mit dem Fuchs- bzw. Hundebandwurm. 

Zahlreiche Kompostier- und Vergäranlagen in der Schweiz hätten Katzenstreu und Hundekot darum auch auf ihren Sperrlisten, sagt Ulrich Galli, womit eine Anlieferung verboten und ein entsprechendes Verbot meist auch in den Abfallkalendern der jeweils anliefernden Gemeinden vermerkt ist (beispielsweise in den Städten Zürich und Bern). Auch auf der sogenannten «Positivliste» (Liste der Ausgangsmaterialien für Vergär- und Kompostieranlagen) des Bundesamtes für Landwirtschaft ist lediglich Haustiermist ohne Hunde- und Katzenkot als geeignet aufgeführt. 

Risiko selber tragen
Wer den Inhalt des verschmutzten Kistchens im heimischen Kompost entsorgen will, darf dies tun. «Er trägt das Risiko einfach selbst», sagt Hans-Christian Angele von Biomasse Suisse dazu. Paul Pfaffen vom Schweizer Kompostforum allerdings rät von einer Kompostierung im Gartenkompost oder auf dem Balkon grundsätzlich ab. 

Falls doch, muss laut dem Ratgeber des Kompostforums gut darauf geachtet werden, dass jede Portion Katzenstreu unter Zugabe von etwa gleich viel Häckselgut in die oberste Zone des Komposts eingearbeitet wird,  wobei die für Katzenstreu typischen Klumpen mit der Gabel zerschlagen werden müssen. Wer dazu keine Lust habe und den Kompost lediglich als bequeme Entsorgungsstelle missbrauche, müsse damit rechnen, dass es zu Fäulnis und Gestank komme.