Sollen Affen Grundrecht erhalten? Und sollen diese im Gesetz verankert werden? Eine Diskussion, die schon lange geführt wird, unter anderem in Basel. Dass der Rat überhaupt inhaltlich über eine Initiative diskutiert, hat er dem Bundesgericht zu verdanken. Regierung und Parlament hatten die Initiative 2018 für rechtlich ungültig erklärt, weil die Gewährung des «Rechts auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit» gegen höherstehendes Recht verstosse. Das Bundesgericht korrigierte diesen Entscheid 2020, sodass nun auf kantonaler Ebene über Grundrechte für Affen abgestimmt werden muss.

Die bürgerlichen Fraktionen und die GLP stellten sich geschlossen hinter die Nein-Empfehlung der Regierung. Das Grün-Alternative-Bündnis sprach sich auf der anderen Seite für das Begehren aus, während sich die SP-Fraktion gespalten zeigte.

Die Vertreter der bürgerlichen Fraktionen sprachen, wie Regierungsrat Lukas Engelberger (Mitte), von einer Mogelpackung. Die Initiative verspreche etwas, was sie nicht einhalten könne. Weil der Kanton und die kantonseigenen Organisationen keine nichtmenschlichen Primaten halten, hätte die Gewährung von Grundrechten in der Kantonsverfassung allenfalls eine indirekte Drittwirkung auf die Affenhaltung im Basler Zolli.

Videobeitrag aus «Terra X»: Sollen Menschaffen Grundrechte erhalten?

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Grenze zwischen Mensch und Tier

Des Weiteren wurde die Initiative von den bürgerlichen Fraktionssprechern als rechtlich fragwürdig bezeichnet. Mit der Verwischung der Grenze zwischen Mensch und Tier werde eine rote Linie überschritten, sagten sie. Auf der anderen Seite sei nicht nachvollziehbar, warum Primaten gegenüber anderen Tierarten rechtlich bessergestellt werden sollten. Regierungsrat Engelberger erwähnte dabei explizit die «intelligenten Schweine». Wenn überhaupt müsste diese wichtige ethische Frage auf Bundesebene beantwortet werden.

Die Sprecherin des Grün-Alternativen Bündnisses machte sich auf der anderen Seite für eine Ja-Parole stark. Sie bezeichnete die Gewährung von Grundrechten für Primaten als eine moralische und ethische Selbstverständlichkeit. Der Kanton Basel-Stadt könne hier eine viel beachtete Vorreiterrolle einnehmen, ohne schwere rechtliche Folgen befürchten zu müssen.