Mit dem Fall des siebenjährigen «Chalom» hat sich bereits das Bundesgericht befasst. Es bestätigte im Januar den Entscheid des Waadtländer Veterinäramtes, den Hund einzuschläfern und lehnte damit eine Beschwerde des Besitzers des Tieres der Rasse Hovawart ab. Der Hund hat mehrere Menschen gebissen. Einige Vorfälle waren schwer.

In einer Medienmitteilung teilte die Tierschutzorganisation PEA (Pour l'égalité animale) mit, der Hund habe sich seit etwa drei Jahren tadellos betragen. «Chalom» ist derzeit in einem Tierheim in Lausanne untergebracht. Laut der Organisation hat der Besitzer des Hundes den Waadtländer Grossen Rat um Gnade für sein Tier ersucht.

Die zuständige Stelle des Parlaments habe jedoch bereits erwidert, dass ein Begnadigungsgesuch für einen Hund unzulässig sei. Solche Gesuche könnten nur für Menschen eingereicht werden.