Mit der Leinenpflicht soll verhindert werden, dass freilaufende Hunde Wildtiere hetzen, verletzen oder töten. Wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte, ist die Hunde-Leinenpflicht seit 2014 in der kantonalen Jagdverordnung festgehalten. Demnach müssen vom 1. April bis Ende Juli Hunde im Wald und am Waldrand an die Leine genommen werden.

Ziel der Leinenpflicht sei es, die Situation in jenen Gebieten zu beruhigen, in denen im Frühling die Wildtiere ihre Jungen bekommen und aufziehen, teilte die Staatskanzlei mit. Bodenbrütende Vögel und junge Wildtiere würden so vor Gefährdungen und Störungen geschützt.

Zu den Arten, die diesen Schutz bedürfen, gehören etwa Waldschnepfe, Waldlaubsänger, Haselhuhn oder Auerhuhn, sowie Rehe, Feldhasen, Füchse und Dachse. In den Naturschutzgebieten müssen Hunde ganzjährig an der Leine geführt werden.