Im Kanton Zürich sollen nur Personen, die zum ersten Mal einen Hund erwerben, einen praktischen Halterkurs absolvieren müssen. Der Kantonsrat sprach sich am Montag mit 83 zu 69 Stimmen bei einer Enthaltung für eine SVP- Motion mit der entsprechenden Forderung aus.

Wer zuvor schon einen Hund besessen habe, könne in der Regel problemlos mit einem neuen Tier umgehen, argumentierten die Motionäre. «Bei einem Fahrzeugwechsel muss auch niemand einen Fahrkurs absolvieren», sagte Peter Preisig (SVP, Hinwil). Es sei nicht verständlich, weshalb Hundebesitzer unnötig belastet würden.

Junghundekurs als Mehraufwand
Bei den Hundehalterkursen wird zwischen dem theoretischen und dem praktischen Sachkundenachweis unterschieden. Ersteren müssen all jene Personen nicht erbringen, die schon einen Hund gehalten haben. Die vier praktischen Lektionen hingegen müssen die Halter innerhalb eines Jahres nach der Übernahme eines neuen Tiers absolviert haben.

Der entsprechende Artikel im Zürcher Hundegesetz geht für grosse oder massige Hunde - zu denen gut 40 Prozent der Hunde zählen – über die bundesrechtlichen Bestimmungen hinaus. Er verpflichtet die Halter solcher Hunde neben einem vier Lektionen umfassenden Welpen- zu einem zehn Lektionen umfassenden Junghundekurs. Dieser Mehraufwand an der Zürcher Regelung stört die Motionäre. Es gebe sicher Hundehalter, die gerne solche Ausbildungen machten, dies sollte aber freiwillig sein, sagte Preisig.

Unklarer Zusatznutzen
Unterstützung erhielt die SVP etwa von der FDP. Für Ersthundehalter seien die Kurse wichtig und bereichernd, sagte Astrid Furrer (Wädenswil). «Für langjährige Hundebesitzer erachten wir diese Vorschriften aber nicht als sinnvoll.» Und auch die GLP wollte das Hundegesetz nicht «bürokratisch verschärft» haben. «Der Zusatznutzen im Sicherheitsbereich ist unklar», sagte Andreas Hauri (GLP, Zürich). Wichtig sei die Eigenverantwortung.

CVP und EVP erachteten die gegenwärtige Lösung als passend und lehnten den Vorstoss ab. Klar gegen die Motion sprach sich die SP aus. «Dieser Vorstoss ist für die Katz», sagte Renate Büchi (Richterswil). Das Zürcher Hundegesetz sei aufgrund von dramatischen Vorkommnissen erarbeitet worden. Seither habe es weniger gravierende Ereignisse gegeben. Zudem habe jeder Hund einen anderen Charakter.

Und auch Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger (FDP) lehnte eine Gesetzesänderung ab. Die Erfahrung zeige, dass es bei Hunden von Halterinnen und Halter, die schon andere Hunde gehalten hatten, nicht zu weniger Bissvorfällen komme. «Der Handlungsspielraum ist ausserdem nicht so gross, wie ihn die Motionäre erwarten.» Der Regierungsrat muss nun einen Entwurf für eine Gesetzesänderung vorlegen. Dafür hat er drei Jahre Zeit.