Bundesgericht
Bedingte Geldstrafe für Einsatz von Pfefferspray
Das Bundesgericht hat letzte Woche die Verurteilung eines Mannes wegen fahrlässiger Tierquälerei bestätigt. Er setzte auf einem Spaziergang Pfefferspray gegen zwei herannahende Hunde ein.
Der verurteilte Mann hatte eine Beissattacke befürchtet. Wie das Obergericht des Kantons Zürich geht das Bundesgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil davon aus, dass der erfahrene Hundehalter den Pfefferspray vorsorglich gegen die beiden fremden Hunde einsetzte. Sein Hund war in der Vergangenheit sechs Mal gebissen worden.
Es bleibt damit bei einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 50 Franken. Der Hundebesitzer hatte vor dem Bundesgericht einen Freispruch beantragt.
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