Der kantonale Veterinärdienst sprach ein unbefristetes Katzenhalteverbot gegen den Mann aus, dessen Katzen zum Teil gesundheitliche Probleme hatten. Dieser wehrt sich gegen die Massnahme, wie aus einem am Montag publizierten Entscheid des Verwaltungsgerichts hervorgeht. Das Gericht fällte erst einen Zwischenentscheid: Zu Recht habe man die Katzen bereits beschlagnahmt und zur Neuplatzierung freigegeben, obwohl in der Hauptsache noch kein rechtskräftiges Urteil vorliege.

Der Mann hatte angegeben, er brauche die vielen Tiere für die Durchführung eines «tiefenpsychologisch fundierten Gesundheitsprojekts zur Katzenpsychologie». Als sich der Veterinärdienst ein Bild vor Ort machen wollte, stellte er allerdings eine «hochgradige Verunreinigung mit Urin und Kot» fest. Mehrere kleine Katzen wiesen demnach einen pathologischen Gang auf und hatten teilweise wässrige Augen. Einige seien mager oder hätten einen aufgeblähten Bauch.

Polizisten kamen in Atemnot
Ähnlich tönt es im Anzeigerapport der Kantonspolizei. Um das ganze Haus sei ein sehr starker Ammoniakgeruch festgestellt worden. «Als wir die Räumlichkeiten betraten, war es uns nicht möglich, längere Zeit im Raum zu bleiben.» Den Polizisten fiel das Atmen schwer, nach einer halben Minute mussten sie ins Freie flüchten. Die 40 Katzen wurden in ein Tierheim gebracht. Nur 24 konnten untersucht werden. 16 weitere Katzen – wohl mehrheitlich Kater –, die sich alle in einem Raum befunden hatten, liessen keine Untersuchung zu. «Die Tiere sind nicht sozialisiert und können nicht ohne spezielle Zwangsmassnahmen angefasst werden.»

Der Tierhalter wehrte sich gegen die Unterbringung im Tierheim auch aus finanziellen Gründen. Täglich entstünden ihm so Kosten in der Höhe von 680 Franken, machte er geltend. Inzwischen wurden die meisten Katzen aber offenbar neu platziert, wie aus den Ausführungen des Gerichts geschlossen werden kann.

Behörden handelten korrekt
Nach dem Veterinärdienst war auch die bernische Volkswirtschaftsdirektion zum Schluss gekommen, der Mann stehe in dringendem Verdacht der schwer tierschutzwidrigen Katzenhaltung. Deshalb bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse daran, dem Mann die Tiere sofort wegzunehmen und dafür zu sorgen, dass er sich keine neuen Katzen mehr anschaffe. Der Mann machte zwar geltend, er habe eine Reihe von Mängeln behoben. So habe er die Böden gereinigt, die Teppiche schamponiert und eine Klimaregulierung durch Ventilatoren und Elektroheizung ermöglicht. Doch das Verwaltungsgericht befand, die Behörden hätten die Tiere zu recht vorsorglich beschlagnahmt. Zu dieser Massnahme seien die Behörden sogar verpflichtet.