Der Schäferhund-Labrador-Mischling Spike soll ein neues Herrchen erhalten: Der Hund war im Januar 2014 vom Zürcher Veterinäramt beschlagnahmt worden – er sitzt seither in einem Tierheim in einer Hundebox. Das Amt habe nicht abgeklärt, ob andere, leichtere Massnahmen in Betracht kommen, kritisiert das Bundesgericht.

Spike wurde 2010 zunächst von einer Frau aus dem Kanton Zürich gehalten. 2011 wurde deren in Deutschland lebende Schwester offiziell als Halterin registriert. Das ursprüngliche Frauchen hat den Mischling aber weiterhin mitbetreut.

Der Hund fiel in der Schweiz mehrmals negativ auf. 2012 verhängte das Veterinäramt des Kantons Zürich deshalb ein teilweises Hundehalteverbot gegen die ursprüngliche Halterin: Die Frau dürfe den Mischling weder halten, beaufsichtigen noch betreuen.

Gemäss eines früheren Urteils des Zürcher Verwaltungsgerichts lagen dieser Verfügung «drei Beissvorfälle (ein Mensch, zwei Hunde), vier Meldungen von Hundetrainern (Aggressionsverhalten, Überforderung und keine Kontrolle über den Hund)» zu Grunde.

Doch Spike blieb weiterhin in der Schweiz bei seinem früheren Frauchen. Wegen der Missachtung des Hundehalteverbots wurde Spike im Januar 2014 beschlagnahmt.

Herausgabe an Drittperson  
Die beiden Frauen rekurrierten und forderten die Herausgabe des Hundes – allenfalls an eine unbeteiligte Drittperson. Das Veterinäramt sprach sich «aus Gründen der Sicherheit für die Umwelt» gegen derartige Schritte aus.

Es sei aber «kaum geprüft» worden, ob eine Drittperson als neues Herrchen in Frage komme, hält nun das Bundesgericht fest. Eine solche Prüfung wäre angesichts des Umstandes, dass der Hund seit Januar 2014 in einer Hundebox im Tierheim gehalten wird, angezeigt gewesen. Denn die Platzierung bei einer Drittperson stelle eine mildere Massnahme dar.

Das Bundesgericht weist darauf hin, dass das Tier mit einer Drittperson die sogenannte Begleithundprüfung bestanden habe. «Die Prüfung bescheinigt ein hohes Niveau an Gehorsam.» Diese Bescheinigung stelle ein gewichtiges Indiz dar, dass der Hund durch eine kompetente Drittperson führbar ist.

Die Vorinstanz – das kantonale Verwaltungsgericht – muss nun erneut prüfen, ob Spike nicht in die Freiheit entlassen werden kann. Ein erfahrener Hundehalter aus Deutschland, der über mehr als 30 Jahre Erfahrung mit «komplizierten» Hunden verfügt, stünde bereit, den Schäferhund-Labrador-Mischling zu übernehmen, wie aus dem Bundesgerichtsurteil hervorgeht.