Die Schlussabstimmung über das neue Polizeireglement der Stadt Wil endete im Juni im Parlament mit einem klaren Resultat: Mit 37 Ja- gegen 2 Nein-Stimmen.

Doch dann wurde dagegen überraschend eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht, die unter anderem von 92 Hundehalterinnen und Hundehaltern getragen wird: Im Polizeireglement gebe es neue Vorschriften, die für Hunde eine generelle Leinenpflicht in allen Grünanlagen, Pärken, Wäldern sowie an Waldrändern vorsehe, heisst es in einer Mitteilung der Beschwerdeführer vom 26. Juli.

Rechtlich fragwürdig  
Damit gebe es in Siedlungsnähe faktisch keinen Ort mehr, wo Hunde von der Leine gelassen werden können. Die Tierschutzverordnung schreibe aber vor, dass Hunde wenn möglich täglich freien Auslauf erhalten sollen. Die Vorschriften seien auch nicht verhältnismässig. Man werde die Beschwerde notfalls bis vors Bundesgericht ziehen.

Seit Ende Juli liegt nun die Eingabe gegen das Wiler Polizeireglement beim Departement des Innern. Es hat darüber materiell noch nicht entschieden, ihr aber am 11. November die aufschiebende Wirkung entzogen.

Damit könne das Polizeireglement ohne die beiden strittigen Artikel auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt werden, teilte die Stadt Wil am Mittwoch mit. Ursprünglich sollte es bereits seit Juli gelten. Die Vorschriften zur Leinenpflicht der Hunde werden man dann später – abhängig vom Entschied des Departements – erlassen, heisst es weiter.