Zürich hat eines der schärfsten Hundegesetze aller Kantone – bis jetzt zumindest. Bürgerliche Parlamentarier fordern in zwei Vorstössen, das Gesetz massiv zu lockern. Auslöser dafür ist der Entscheid von National- und Ständerat, die obligatorischen Hundekurse abzuschaffen, weil diese ohnehin nichts brächten.

Im Kanton Zürich müssen Hundefreunde nicht nur den – nun abgeschafften – Sachkundeausweis absolvieren, sondern auch einen Welpenkurs mit vier und einen Junghundekurs mit zehn Lektionen.

Der Kanton Zürich brauche kein schärferes Gesetz als der Bund, argumentieren SVP und FDP in ihren Parlamentarischen Initiativen, die am Donnerstag publiziert wurden. Das kantonale Hundegesetz sei deshalb anzupassen.

Pitbulls bleiben verboten  
Keine Änderung wollen die Bürgerlichen beim Verbot der so genannten  «Listenhunden.» Vier Hunderassen und deren Mischlinge sind im Kanton Zürich seit 2010 verboten, weil sie als Kampfhunde und damit als «potenziell gefährlich» gelten, darunter etwa der Pitbull.

Eingeführt wurde das vergleichsweise scharfe Hundegesetz nach dem Tod eines 6-jährigen Knaben, der 2005 in Oberglatt von Pitbulls zerfleischt wurde.